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Landeshauptstadt: Die Andere für ein erneutes Bürgervotum „Stichwahl“: Schlossareal gegen Speicherstadt

Innenstadt - Eine „Stichwahl“ zwischen Schlossareal und Speicherstadt fordert die Stadtfraktion Die Andere. Gestern reichte sie einen Antrag für die Stadtverordnetenversammlung am 31.

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Innenstadt - Eine „Stichwahl“ zwischen Schlossareal und Speicherstadt fordert die Stadtfraktion Die Andere. Gestern reichte sie einen Antrag für die Stadtverordnetenversammlung am 31. Januar ein, in dem der Oberbürgermeister aufgefordet wird, „die Bürgerbefragung zum Standort eines Landtagneubaus unverzüglich fortzusetzen“. Dabei solle „ein Bürgervotum eingeholt werden, ob die Mehrheit der Bevölkerung den Standort Alter Markt (Stadtschlossgrundriss) oder die Speicherstadt als Landtagsstandort favorisiert“. Die Andere begründet ihren Antrag mit zahlreichen Briefen, Mails und Anrufen von Bürgern, die die 42,8 Prozent Zustimmung für den Schlossgrundriss in der Bürgerbefragung nicht als klares Votum deuteten. Ute Grimm, Unterzeichnerin des Antrages, sagte den PNN, mit diesem Ergebnis „weiß man nicht genau, was die Bürger wollen“. Bei demokratischen Wahlen und Abstimmungen, heißt es im Antrag, sei „grundsätzlich mindestens die Mehrheit von mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich“. Erhalte kein Vorschlag diese Mehrheit, werde die Entscheidung in einer Stichwahl gefällt. Als Beispiel führt Die Andere zurückliegende Oberbürgermeisterwahlen an. So habe Jann Jakobs (SPD) 2002 im ersten Wahlgang 45,42 Prozent und der Zweitplatzierte Hans-Jürgen Scharfenberg (PDS) 31,18 Prozent erreicht. Bei der folgenden Stichwahl habe Jakobs nur eine Mehrheit von 121 Stimmen behauptet. 1993 erreichte Rolf Kutzmutz (PDS) im ersten Wahlgang 45,32 Prozent gegenüber Horst Gramlich (SPD), der mit 29,48 Prozent dahinter lag. Dennoch gewann Gramlich mit 54,7 Prozent zu 45,3 Prozent der Stimmen.

Die Andere setzt sich ferner dafür ein, dass die „Stichwahl“ in Abstimmungslokalen mit anschließender öffentlicher Auszählung der Stimmen erfolgen soll. Der Fraktion zufolge hätten zehn Abstimmungsberechtigte bei der Bürgerbefragung keinen Fragebogen erhalten. Rechtzeitig Ersatzfragebögen zu bekommen, sei mit Verweis auf das Nummerncodesystem nicht möglich gewesen. gb

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