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Landeshauptstadt: DIE BETTENSTEUER

Die neue Bettensteuer in Potsdam soll laut Satzung für Übernachtungsgäste gelten, die privat in Potsdam unterwegs sind. Die Steuer beträgt fünf Prozent der Hotel-Nettorechnung für die Beherbergung.

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Die neue Bettensteuer in Potsdam soll laut Satzung für Übernachtungsgäste gelten, die privat in Potsdam unterwegs sind. Die Steuer beträgt fünf Prozent der Hotel-Nettorechnung für die Beherbergung. Die Hoteliers müssen die Steuereinnahmen an die Stadt weiterreichen – und zwar quartalsweise. Es gibt auch Ausnahmen: Keine Steuern müssen Personen zahlen, die in Hotels wohnen – und auch Minderjährige sowie Jugendliche auf Fortbildungsfahrten sind von der Abgabe befreit. Zur Prüfung kann sich die Stadt von den Hoteliers Rechnungen und Quittungen vorlegen lassen. Wer gegen Bestimmungen der Satzung verstößt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro rechnen. PNN

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