Landeshauptstadt: DIE BUNDESPOLIZEI
Die Bundespolizei untersteht dem Bundesministerium des Innern und nimmt Aufgaben vor allem in den Bereichen Grenzschutz, Bahnpolizei und Luftsicherheit wahr. Als Aufgabenbereich wird auch verstärkt der Antiterrorkampf genannt.
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Die Bundespolizei untersteht dem Bundesministerium des Innern und nimmt Aufgaben vor allem in den Bereichen Grenzschutz, Bahnpolizei und Luftsicherheit wahr. Als Aufgabenbereich wird auch verstärkt der Antiterrorkampf genannt. Die internationale Zusammenarbeit gewinnt zunehmend an Bedeutung. Hier konnte die Bundespolizei bereits durch die Beteiligung an Kooperationsprojekten Erfahrung sammeln. Dazu zählen die Polizeikommissionen der Vereinten Nationen zur Krisenbewältigung, das Zivile Krisenmanagement der Europäischen Union (EU) oder auch die Europäische Grenzschutzagentur. Das neue Präsidium in Potsdam soll die Bundespolizei mit ihren knapp 40 000 Mitarbeitern steuern. Gegründet wurde die Bundespolizei 1951 als Bundesgrenzschutz (BGS). Die Aufgaben und Befugnisse der Bundespolizei sind im Bundespolizeigesetz (BPolG) geregelt. Gesetzesgrundlage ist das zum 1. Juli 2005 durch Artikel 1 des „Gesetzes zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei“ umbenannte „Bundesgrenzschutzgesetz“ von 1994. Die Abschiebepraxis der Bundespolizei wird von Menschenrechts- und Flüchtlingsgruppen wie etwa Pro Asyl kritisiert. PNN
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