Landeshauptstadt: DIE DREI VARIANTEN
VARIANTE 1: Die Grundstücke werden komplett rückübertragen.Eine Dienstbarkeit, die die Eigentümer der Stadt einräumen, garantiert die öffentliche Nutzung des Weges.
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VARIANTE 1: Die Grundstücke werden komplett rückübertragen.Eine Dienstbarkeit, die die Eigentümer der Stadt einräumen, garantiert die öffentliche Nutzung des Weges. Diese wird im Grundbuch eingetragen, gilt unbefristet und kann nicht gelöscht werden. Etwa die Hälfte des Ufers soll privat genutzt werden. VARIANTE 2: Die Stadt kauft alle Uferflächen, inklusive des Wegs selbst. Dabei erhalten die Alteigentümer 75 Prozent des Verkaufspreises. Problem: Die zwölf Anrainer, die bereits ihre Grundstücke bis an das Seeufer zurückübertragen bekommen haben. VARIANTE 3: Die Stadt kauft nur die Uferflächen und verlegt auf ihre Kosten den Weg in Richtung Ufer. Das Problem der zwölf Eigentümer bleibt aber bestehen.
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