Aus dem GERICHTSSAAL: Die eigene Kreditkarte missbraucht
Aus dem GERICHTSSAAL Für Torsten T. (42, Name geändert) ging im Herbst 2003 alles den Bach hinunter.
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Aus dem GERICHTSSAAL Für Torsten T. (42, Name geändert) ging im Herbst 2003 alles den Bach hinunter. Er trennte sich von seiner Frau, ließ ihr sämtlichen Hausrat einschließlich der mit eigener Hände ausgebauten Bleibe. Dann verlor er seine Arbeit als Fernfahrer. Der türkische Geschäftsmann, der den Potsdamer mit dem schütteren Haar wenig später einstellte, blieb ihm bald den Lohn schuldig. Um doch zu Geld zu kommen, kaufte Torsten T. zwischen dem 13. und 19. September 2003 mit seiner Kreditkarte im Kaufland DVD-Player, Videorekorder und einen Receiver, aber auch Bettwäsche, Handtücher und Zigaretten im Gesamtwert von rund 600 Euro – wohl wissend, dass sein Konto gähnend leer war. Die Elektronikartikel gab er später unter dem Vorwand zurück, sie würden ihm nicht gefallen, ließ sich den Kaufpreis erstatten. Dafür erwarb er Lebensmittel, um einigermaßen über die Runden zu kommen. „Stimmt alles“, gestand der Angeklagte während der gestrigen Gerichtsverhandlung. Die Aufforderung, den entstandenen Schaden wiedergutzumachen, habe er bereits erhalten. „Ich will ja zahlen. Und ich werde bestimmt nicht wieder klauen.“ So richtig scheint er aus der Talsohle allerdings noch nicht heraus zu sein. Zwar erhalte er Arbeitslosengeld, aber das sei so gering, dass er die Energiekosten für seine Wohnung am Stadtrand nicht begleichen könne. Nun habe man ihm den Strom abgeklemmt. Zahlungsaufforderungen, wie beispielsweise die des Amtsgerichts Tiergarten wegen Drogenbesitzes, öffne er lieber gar nicht. Immerhin stottere er momentan eine Geldstrafe wegen Diebstahls in monatlichen Raten zu je 50 Euro ab. Allerdings fehle es ihm an Geld für Esswaren, berichtete der in den letzten Wochen um 30 Kilo Abgemagerte. Vielleicht – so seine Hoffnung – könne er im April wieder als Kraftfahrer einsteigen. „Warum gehen Sie nicht in die Suppenküche?“, fragte die Vorsitzende. Diese Möglichkeit schien Torsten T. bislang nicht in Betracht gezogen zu haben. Obwohl er eigentlich nicht ins Kittchen wolle, denke er manchmal, dort besser aufgehoben zu sein, erklärte er bitter. Gestern wurde der Mann wegen Betruges in fünf Fällen allerdings „nur“ zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. „Falls Sie nicht zahlen können, besteht auch die Möglichkeit, diese Sanktion abzuarbeiten“, gab ihm die Staatsanwältin mit auf den Weg – ein Ratschlag, den Torsten T. sichtlich erleichtert vernahm. Hoga
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