Landeshauptstadt: Die Eltern und den Kumpel bestohlen
„Ich beantrage sechs Monate Jugendstrafe, die leider zur Bewährung ausgesetzt werden müssen, sowie 120 Sozialstunden“, betont der Staatsanwalt. Das Urteil gegen Max M.
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„Ich beantrage sechs Monate Jugendstrafe, die leider zur Bewährung ausgesetzt werden müssen, sowie 120 Sozialstunden“, betont der Staatsanwalt. Das Urteil gegen Max M.* (19) wegen besonders schweren Diebstahls in zwei Fällen, zweifachen Diebstahls sowie Betruges fällt fast identisch aus. Nach Ansicht der Jugendrichterin reichen allerdings 100 Stunden unentgeltlicher Arbeit. Die muss der Angeklagte mit dem Kindergesicht bis zum 31. Dezember geleistet haben. Und er bekommt einen Bewährungshelfer, der ihm in den nächsten beiden Jahren ein bisschen Druck machen soll.
Max M. hat in seinem Leben noch nicht viel auf die Reihe gekriegt. Nach dem Zehnklassen-Abschluss der Förderschule brach er ein berufsvorbereitendes Jahr ab, schmiss einen Ein-Euro-Job, weil er ihm „zu blöd“ war, hing mit Kumpels herum, brachte seine hörbehinderte Mutter durch sein Verhalten dermaßen auf die Palme, dass sie ihn aus der Wohnung Am Schlaatz warf. Nun lebt Max M. im Obdachlosenheim am Lerchensteig. Das heißt, die letzten zwei Wochen verbrachte der wegen Sachbeschädigung Vorbelastete im Gefängnis. Da er zwei gegen ihn anberaumte Hauptverhandlungstermine schwänzte, erließ das Gericht kurzerhand Haftbefehl.
Zum Prozess wird der junge Mann in Handfesseln vorgeführt. Mit einem verlegenen Grinsen gesteht er die ihm vorgeworfenen Taten. So brach er im November vorigen Jahres zweimal in das verschlossene Schlafzimmer seiner Eltern ein, entwendete aus einem Schrank Schnaps, Zigaretten und Schokolade im Gesamtwert von 80 Euro. Anfang 2007 stahl er einem Kumpel, der ihn bei sich übernachten ließ, 50 Euro. Wenig später begab sich Max M. auf Diebestour in den Media-Markt des Sterncenters, packte eine Spielekonsole in seinen Rucksack. Allerdings verhinderte ein Detektiv den Abtransport des 229 Euro teuren Artikels. Am 14. April – so die fünfte Anklage – speiste und trank der Obdachlose für 17 Euro im Café des Nauener Tores, bezahlte seine Zeche allerdings nicht.
„Sie haben das Vertrauen der Menschen missbraucht, die sich um Sie gekümmert haben. Wenn Sie eine Verbrecherkarriere anstreben, landen Sie unweigerlich auch einmal für längere Zeit im Gefängnis“, gibt der Staatsanwalt zu bedenken. Diese Vorstellung scheint Max M. zu schrecken. „Dort war es wirklich nicht schön. Es war sogar richtig Scheiße“, nuschelt er. „Das Gericht sieht eindeutig schädliche Neigungen bei Ihnen“, erklärt die Vorsitzende. Die Verhängung einer Jugendstrafe sei deshalb unumgänglich. „Der Haftbefehl gegen Sie ist hiermit allerdings aus der Welt.“ (*Namen geändert.) Hoga
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