Aus dem GERICHTSSAAL: Die Ex-Freundin beraubt
Kinder der Frau erlitten bei Gewaltakt psychische Schäden
Stand:
Acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Raubes, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung sowie 150 Euro Schadenswiedergutmachung – so lautete das Urteil des Schöffengerichts gegen Jan J.* (26). Laut Staatsanwaltschaft tauchte der Potsdamer in den Abendstunden des 13. September 2006 mit drei Männern, die sich als Zivilfahnder der Polizei ausgaben, bei seiner Ex-Freundin Sabrina S.* auf. Während das Trio den Rückweg von Jan J. sicherte, soll dieser ihre Wohnung betreten und einen Satelliten-Receiver gewaltsam vom Kabel getrennt haben. Als die Frau dies verhindern wollte, habe er ihr einen Stoß versetzt, dass sie gegen einen Tisch prallte. Danach habe er die Wohnung mit dem Gerät im Wert von rund 150 Euro verlassen. Außerdem soll er seine frühere Partnerin per SMS unter anderem als „Hure“ und „miese Mutter“ bezeichnet haben. Der arbeitslose Kfz-Mechaniker schwieg zu den Vorwürfen. Über seinen Anwalt ließ er verlauten, er habe den Receiver gekauft, hätte ihn nach dem Ende der Beziehung zurückholen wollen. Sabrina S. (28) – sie trat im Prozess als Nebenklägerin auf – beteuerte, das Gerät sei ihr Eigentum. Weinend berichtete sie, welche Angst sie ausstand, als Jan J. laut und gewalttätig wurde, mit einer Schere die Kabel des Receivers zerschnitt. „Ich wollte die Polizei rufen. Da riss er mir das Handy aus der Hand und warf es vom Balkon. Durch den Krach wurden meine Kinder wach und begannen zu schreien.“ Noch heute könne die dreijährige Tochter nur bei geöffneter Zimmertür schlafen. Mit dem fünfjährigen Sohn sei sie sogar zum Psychologen gegangen.
„Wir hatten ein Jahr lang eine Liaison“, erzählte Sabrina S. „Jan ist verheiratet. Weil er sich nicht von seiner Frau trennen wollte, habe ich schließlich Schluss gemacht.“ Danach habe der SMS-Terror begonnen. Außerdem habe jemand anonym das Jugendamt informiert, dass sie verstärkt dem Alkohol zuspräche und ihre Kinder vernachlässige. „Der Brief stand in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Trennung. Ich vermute, Jan hat ihn geschrieben “, so die künftige Altenpflegerin. Bei einem Kontrollbesuch von Mitarbeitern der Behörde stellte sich dann schnell heraus, dass die Vorwürfe frei erfunden waren. Sabrina S. erwirkte per einstweiliger Verfügung eine „Bannmeile“ um ihre Wohnung, um endlich Ruhe zu haben.
„Die Aktion des Angeklagten hinterließ erhebliche psychische Folgen bei der Zeugin und ihren Kindern“, konstatierte der Staatsanwalt. Da sich die Gewalt dennoch im „unteren Bereich“ gehalten habe, der Wert der Beute relativ gering sei, könne von einem minder schweren Fall des Raubes ausgegangen werden (*Namen geändert). Hoga
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