Landeshauptstadt: DIE EXKLUSIVLIZENZ
Briefe bis 50 Gramm darf laut Postgesetz nur die Deutsche Post befördern. Diese Exklusivlizenz läuft allerdings nach dem 31.
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Briefe bis 50 Gramm darf laut Postgesetz nur die Deutsche Post befördern. Diese Exklusivlizenz läuft allerdings nach dem 31. Dezember 2007 aus.
Auch jetzt schon können Privatanbieter die Lizenz umgehen, wenn ihre Dienstleistungen „qualitativ höherwertig“sind. Als „höherwertig“ gelten zum Beispiel die Zustellung am Folgetag, das Abholen der Briefe und die Sendungsverfolgung. JaHa
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