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Aus dem GERICHTSSAAL: Die Falschen angeklagt Kupferkabel-Diebstahl

nicht zu beweisen

Stand:

Omar O.* (30) und Ronny R.* (24) sollen in der Nacht des 6. März 2012 auf einer Baustelle in der Neuen Straße 85 Meter Kupferkabel in handliche Stücke geschnitten, das Diebesgut im Wert von rund 460 Euro dann abtransportiert und später verkauft haben. Die beiden Potsdamer bestreiten das. Ein Anwohner, von Beruf ausgerechnet Polizist, beobachtete gegen 0.30 Uhr von seinem Fenster aus zwei Männer, die an einem Container standen und „irgendetwas mit einem länglichen Gegenstand machten“. Außerdem war da ein VW Bora, den der Augenzeuge nicht einordnen konnte. Er alarmierte seine Kollegen. Als nach 15 Minuten eine Funkstreifenwagenbesatzung am vermeintlichen Tatort eintraf, entdeckte sie Omar O. hinter einem Sandhaufen. Der erzählte den Beamten, er sei mit dem Hund einer Bekannten Gassi gegangen. Plötzlich seien zwei Personen aufgetaucht und mit Eisenstangen auf ihn losgegangen. Die habe er verjagt, zum Beweis dessen seine zerrissene Hose präsentiert.

„Das war gelogen“, gestand der wegen besonders schweren Diebstahls vor dem Amtsgericht Angeklagte. „Ich habe an dem Abend tatsächlich den Hund einer Freundin ausgeführt. Als ich ihn zurückbringen wollte, sah ich zwei Gestalten auf der Baustelle. Als die mich bemerkten, haben sie sich schnell entfernt. Ich ging daraufhin auf das Grundstück, um zu gucken, was die gemacht haben. Wenn da etwas gewesen wäre, was sich gelohnt hätte mitzunehmen, hätte ich es getan. Aber ich habe weder Stromkabel gesehen noch welche geklaut“, versicherte Omar O. Den Mitangeklagten Ronny R. habe er vor der Verhandlung das erste Mal gesehen.

Ronny R. wurde am nächsten Tag samt Bolzenschneider vor dem Grundstück aufgegriffen. „Seine Akte spricht zwar für die Möglichkeit, dass er einer der Täter gewesen sein könnte“, räumte der Verteidiger des Vorbestraften ein. „Allerdings war er in der besagten Nacht nicht auf der Baustelle. Am Tag darauf befand er sich schlichtweg zur falschen Zeit am falschen Ort. Er ist zu Unrecht angeklagt.“

Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft kann ebenfalls nicht nachvollziehen, wieso Ronny R. diesmal zwischen die Mahlsteine der Justiz geriet. „So etwas erlebe ich eher selten“, kommentierte er den Anklagevorwurf. Auch die Einlassung von Omar O. sei nicht zu widerlegen. Deshalb seien beide Angeklagten freizusprechen. Dem hatte das Amtsgericht unter Vorsitz von Waltraud Heep nichts mehr hinzuzufügen. Die wahren Kabeldiebe dürften sich derzeit ins Fäustchen lachen. (*Namen geändert.) Hoga

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