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Aus dem GERICHTSSAAL: „Die Frau hat ihr Geld längst zurück!“

Lars L. (31, Name geändert) wehrt sich entschieden gegen den Vorwurf, ein Betrüger zu sein.

Stand:

Lars L. (31, Name geändert) wehrt sich entschieden gegen den Vorwurf, ein Betrüger zu sein. Der Staatsanwalt kontert: „Sie mussten in der Vergangenheit schon öfter belegen, dass bei Ihnen alles mit rechten Dingen zugeht.“ Amtsrichterin Reinhild Ahle ergänzt: „Ich kann Ihnen nur raten, Ihre Buchhaltung in Ordnung zu bringen. Sonst sehen wir uns hier bald wieder.“

Lars L. unterhält einen Ebay-Versand. Eine Kundin bestellte bei ihm am 11. Mai vorigen Jahres ein Paar Schuhe, überwies den Kaufpreis von 49,95 auf das Geschäftskonto. Auf ihre „Treter“ wartete sie allerdings vergebens. Laut Aktenlage mahnte die Dame die Ware mehrmals an, setzte dem Mann schließlich eine Frist von zehn Tagen. Ansonsten würde sie rechtliche Schritte einleiten. Das tat sie dann am 12. Juli 2007. Lars L. auf der Anklagebank – laut eigenen Angaben geprüftes Ebay-Mitglied – kann den Vorwurf nicht verstehen. „Wenn das Geld bei uns einging, wurde damals automatisch eine E-mail verschickt, die bestätigte, dass das Gewünschte auf dem Weg ist. Das haben wir jetzt abgeändert, da es zu Missverständnissen führte“, erklärt er. Im konkreten Fall habe er die Kundin davon unterrichtet, dass diese speziellen Schuhe momentan nicht am Lager seien und angefragt, ob sie mit einem Ersatz einverstanden sei. „Statt einer Antwort habe ich eine Vorladung zur Polizei bekommen, wo ich mit dem Betrugsvorwurf konfrontiert wurde.“ Am 14. September 2007 habe er der Frau das Geld dann retour geschickt, legt zum Beweis dessen dem Gericht die Kopie eines Überweisungsträgers vor. (Da war allerdings längst Anklage gegen den Potsdamer erhoben worden.)

Leider fehlt die als Zeugin geladene Schuhkundin bei der Verhandlung. Sie kann den Erhalt der Summe also nicht bestätigen. Das Gericht beschließt, das Verfahren gegen Lars L. wegen geringer Schuld einzustellen. Allerdings muss er bis Mitte März nachweisen, dass er die Wahrheit gesagt hat. „Ich werde gleich den Original-Kontoauszug bei meinem Steuerberater besorgen“, versichert der Angeklagte eilfertig. Hoga

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