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Links und rechts der Langen Brücke: Die freiwillige Pflicht

Peer Straube über die Folgen einer geschlossenen Schwimmhalle

Von Peer Straube

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Eins zeichnet sich bereits ab: Die wegen Einsturzgefahr geschlossene Schwimmhalle am Luftschiffhafen wird noch für viel böses Blut sorgen. Schon jetzt stecken die Talentförderer des Schwimmnachwuchses ihre Claims ab und fordern, die Brauhausberg-Halle für sie zu reservieren und die Öffentlichkeit außen vor zu lassen. Bei allem Respekt für die Bedürfnisse der Athleten kann das nicht die Lösung sein. Potsdam hat lange um ein neues Schwimmbad gerungen, bis zu seiner Eröffnung werden aber noch drei Jahre ins Land gehen. Schon aus eigenem Interesse muss die Verwaltung dafür sorgen, dass die Halle am Luftschiffhafen schnellstmöglich wieder in Betrieb geht – andernfalls droht die Rückzahlung von Fördermitteln. Und sie muss ebenso schnell für Aufklärung sorgen, wie es zu diesem Baupfusch kommen konnte.

Das größte Kunststück aber wird es sein, die Übergangszeit bis zur Reparatur der geschlossenen Halle zu überbrücken. In einer wachsenden Stadt hat das Rathaus auch die Pflicht – auch wenn es nach dem Gesetz eine freiwillige Leistung ist –, ihren Bürgern Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung einzuräumen. Dass sie das bislang aus Geldmangel nur unzureichend tut, ist kein Geheimnis. Umso weniger kann es angehen, dass die Potsdamer womöglich drei Jahre lang nur im Kiezbad am Stern baden können.

Wie schlimm die Misere wirklich ist, wird sich erst zu Jahresbeginn zeigen, wenn auch die Spitzenathleten wieder ins Training einsteigen. Die haben sich bislang noch mit Forderungen zurückgehalten. Klar ist aber auch: Wenn es aus Platzgründen nicht gelingt, es allen recht zu machen, wiegt das Interesse der Öffentlichkeit am Ende schwerer als das der Profischwimmer.

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