Landeshauptstadt: DIE GESETZESLAGE
Erst ab dem 15. Geburtstag dürfen Schüler dazuverdienen.
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Erst ab dem 15. Geburtstag dürfen Schüler dazuverdienen. Für jobbende Schüler bis 18 gilt: Ein Ferienjob darf maximal vier Wochen im Jahr dauern. Dabei darf nur an fünf Tagen pro Woche gearbeitet werden, Samstage, Sonn- und Feiertage bleiben arbeitsfrei. Der Arbeitstag darf maximal acht Stunden dauern – auch längere Pausenzeiten sind vorgesehen. Die Arbeit an gefährlichen Arbeitsplätzen, etwa in extremer Hitze oder Nässe, ist verboten. Wenig lukrativ sind Ferienjobs für Schüler aus Hartz-IV-Familien, wie Linken-Politiker Christian Görke betont: Denn ihre Zuverdienste werden mit der Regelleistung verrechnet, wenn sie mehr als 100 Euro pro Monat betragen. JaHa
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