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Aus dem GERICHTSSAAL: Die Mär vom Einbruch

Versicherung roch den Braten und zahlte nicht

Stand:

Das dunkle BMW-Cabrio wurde dem Pärchen in der Nacht zum 17. April 2005 tatsächlich gestohlen, glaubt die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft. Doch dann hätten Carina C.* (26) und Manuel M.* (30) die Gunst der Stunde genutzt und gleich noch einen Einbruch in ihrer Doppelhaushälfte vorgetäuscht. Hochwertige Elektronik, ein teures Herrenfahrrad, eine Uhr, Schmuck und Bargeld im Gesamtwert von 19 364 Euro sollen den gebürtigen Potsdamern dabei abhanden gekommen sein. Dies sei frei erfunden, so die Anklägerin. Sie beantragt, die beiden Angestellten wegen Vortäuschens einer Straftat sowie versuchten Versicherungsbetruges zu Geldstrafen von jeweils 95 Tagessätzen zu je 40 Euro zu verurteilen. Amtsrichter Thomas Lange ahndet die Vorwürfe sogar mit 100 Tagessätzen a 40 Euro, also insgesamt 4000 Euro Geldstrafe pro Person.

Carina C. und ihr Lebensgefährte Manuel M. lassen ihre Anwälte während der Verhandlung reden. Diese beteuern die Unschuld ihrer Mandanten, die zur fraglichen Zeit auf einer Geburtstagsfeier in der Gaststätte „Zur Linde“ in Wildenbruch geweilt hätten. Beim nächtlichen Heimkommen hätten sie zu ihrem Erschrecken den leeren Pkw-Stellplatz sowie ein eingeworfenes Küchenfenster festgestellt, in der Wohnung dann den Autoschlüssel sowie diverse Gegenstände vermisst. Der Diebstahl des BMW und der Einbruch ins Haus seien umgehend bei der Polizei angezeigt, die Schadensmeldung bei ihrer Versicherung unter Vorlage der entsprechenden Quittungen erfolgt.

Bei einer „Rundumbefragung“ stieß einer der ermittelnden Polizeibeamten auf zwei Nachbarn der Angeklagten sowie einen zufälligen Besucher, die berichteten, in der betreffenden Nacht einen dumpfen Knall gehört zu haben. Etwa drei Minuten später sei ein Auto mit „quietschenden Reifen, fast wie beim Formel-Eins-Rennen“, davongebraust. Diese Zeitspanne, so der Polizeizeuge, sei selbst für einen routinierten Einbrecher eindeutig zu kurz, seine Beute aus dem Haus zu holen und in das Auto zu packen. Der Beamte hegte den Verdacht des Versicherungsbetruges, dem sich die Staatsanwaltschaft anschloss. Es gab eine Hausdurchsuchung bei dem Pärchen, die allerdings außer zahlreichen leeren Verpackungskartons im Schlafzimmer nichts zutage förderte. DNA-Spuren am Fenstergriff und dem Stein, mit dem die Scheibe eingeschlagen wurde, waren mangels Masse nicht verwertbar. Das zur Fahndung ausgeschriebene vermeintliche Diebesgut tauchte nie wieder auf.

Eine als Zeugin geladene Schadensreguliererin der Versicherung erzählt: „Wir stellten Antrag auf Einsicht in die Ermittlungsakten der Polizei. Als wir diese gelesen hatten, kamen wir zu dem Schluss, dass wir nicht zahlen.“ Jetzt kämpfen Carina C. und Manuel M. zivilrechtlich um ihren vermeintlichen Anspruch. (*Namen geändert.) Hoga

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