Landeshauptstadt: DIE NEUE VERORDNUNG
Die Novellierung des Regelwerks mit dem komplizierten Namen Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung hat das Bundesverkehrsministerium zu verantworten. In der neuen Fassung wurde genau jener Paragraph gestrichen, der das Einsetzen eines Bootsführers durch das vermietende Unternehmen ausdrücklich erlaubt – also das Vermieten eines Schiffes samt Kapitän.
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Die Novellierung des Regelwerks mit dem komplizierten Namen Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung hat das Bundesverkehrsministerium zu verantworten. In der neuen Fassung wurde genau jener Paragraph gestrichen, der das Einsetzen eines Bootsführers durch das vermietende Unternehmen ausdrücklich erlaubt – also das Vermieten eines Schiffes samt Kapitän. Seit 1. Januar 2013 darf nur noch der Mieter des Sportbootes selbst ans Steuer – so er denn einen entsprechenden Führerschein hat. Bei Zuwiderhandlung droht voraussichtlich eine Strafe von 200 Euro. Viele Branchenkenner gehen aber davon aus, dass die Regel etwa durch freiberufliche Kapitäne zu umgehen wäre. wik
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