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Aus dem GERICHTSSAAL: Die „Pappe“ war schon seit Jahren futsch Vater brachte den Sohn auf die Anklagebank

Aus dem GERICHTSSAAL „Mein Vater fährt Auto, seit ich so klein war“, erklärt Magnus M.* (26) und deutet knapp einen halben Meter über dem Erdboden an.

Stand:

Aus dem GERICHTSSAAL „Mein Vater fährt Auto, seit ich so klein war“, erklärt Magnus M.* (26) und deutet knapp einen halben Meter über dem Erdboden an. Deshalb sei ihm auch nie in den Sinn gekommen, den Papa nach seiner Fahrerlaubnis zu fragen. Genau das hätte er aber tun müssen, als ihn der Erzeuger bat, sich pro forma als Halter in den Fahrzeugbrief seines BMW eintragen zu lassen. Die „Pappe“ des alten Herrn war nämlich seit Jahren futsch. Gestern saß der Gerüstbauer wegen fahrlässigen Gestattens des Fahrens ohne Erlaubnis vor Gericht. „Mein Sohn wusste tatsächlich nicht, dass mir die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer entzogen wurde“, beteuert Manfred M.* (53) im Zeugenstand. Amtsrichterin Judith Janik zweifelt. „So etwas bespricht man doch im Familienkreis“, meint sie. „Ich trage mein Herz nicht auf der Zunge“, bekundet der Arbeitslose. Um den Pkw einer drohenden Pfändung zu entziehen, sei zuerst die Lebensgefährtin als Halterin eingetragen gewesen. Als die Partnerschaft in die Brüche ging, habe er den Filius um diesen Liebesdienst gebeten. „Steuer, Benzingeld und Reparaturkosten habe ich bezahlt. Ich habe den Wagen gekauft und alleine genutzt“, berichtet Manfred M. Dass er den Sohn der Strafverfolgung aussetze, falls er ohne Führerschein am Steuer erwischt werde – was zweimal geschah – habe er verdrängt, so der Alkoholiker. In der Hoffnung, irgendwann wieder einmal fahren zu dürfen, habe er das Auto bei seiner Mutter abgestellt, es allerdings nicht abgemeldet. Wolfgang W. wurde vom Amtsgericht am 5. Mai sowie am 2. Juni 2004 zu Geldstrafen von 900 bzw. 1350 Euro verurteilt. Gestern wurde sein Sohn mit 450 Euro zur Kasse gebeten. Es hätte Magnus M. merkwürdig vorkommen müssen, plötzlich als Fahrzeughalter fungieren zu sollen, stellte die Vorsitzende klar. Daher wäre er in der Pflicht gewesen, sich die Fahrerlaubnis vom Vater zeigen zu lassen. Aus ihrer Sicht bestehe nach wie vor die Gefahr, dass der sich wieder an Steuer des bejahrten Vehikels setze, ohne grünes Licht von der Führerscheinstelle bekommen zu haben. Dies würde dann richtigen Ärger für Magnus M. bedeuten, denn nun könne er sich nicht mehr mit Unkenntnis der Sachlage herauswinden. (*Namen von der Redaktion geändert.)Gabriele Hohenstein

Gabriele Hohenstein

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