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Landeshauptstadt: Die Pässe lagen im Haus

Anklage: Bauherr soll Ausländer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt haben/1000 Euro Geldbuße

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Anklage: Bauherr soll Ausländer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt haben/1000 Euro Geldbuße AUS DEM GERICHTSSAAL Von Gabriele Hohenstein Frank F. (42, Name geändert) hat nach eigenem Bekunden eine blütenweiße Weste. Die Anklage könne nur ein fataler Irrtum sein, meint er. Das sieht der Staatsanwalt anders. Er beschuldigt den Mann, am 28. und 29. Juni 2000 zwei Polen, die sich illegal im Bundesgebiet aufhielten, ohne Versicherungsschutz mit Erd- und Maurerarbeiten an seinem damals im Ausbau befindlichen Eigenheim beschäftigt zu haben. Die Ausländer wurden bei einer routinemäßigen Kontrolle des Arbeitsamtes erwischt. Frank F. beteuert vor Gericht, eine Firma mit Schachtarbeiten sowie der nachträglichen Isolierung seines Kellers beauftragt zu haben. „Was die mir für Leute schicken, kann ich nicht beeinflussen“, stellt er klar. Es stimme im übrigen auch nicht, dass die beiden Polen in seiner Garage genächtigt hätten. „Dort befanden sich nämlich jede Menge Steine.“ „Wir stellten auf der Baustelle zwei Personen fest, die als Touristen eingereist waren und weder Arbeits- noch Aufenthaltserlaubnis besaßen“, erinnert sich Wolfgang S. (45) vom Arbeitsamt. „Beide waren in Arbeitssachen gekleidet. Wir haben auch gesehen, dass sie wirklich auf dem Grundstück tätig waren.“ Die zum Ort des Geschehens gerufene Polizei habe die Pässe der beiden Polen aus dem Haus des Angeklagten geholt, berichtet Arbeitsamts-Mitarbeiter Mario M. (38). Die offensichtlich „schwarz“ beschäftigten Ausländer hätten angegeben, dem Bauherrn, den sie namentlich kannten, lediglich zu helfen. „Sie sagten, wir bekommen kein Geld, aber Unterkunft und Verpflegung“, so der Zeuge. Firmen-Inhaber Lothar W. (65) ist ein guter Bekannter des Angeklagten. Er bestätigt im Zeugenstand, ihm im Juni 2000 ein Angebot für eine Kellertrockenlegung unterbreitet zu haben. Später habe sein Unternehmen auch noch einen Anbau gemauert, einen Wintergarten gebaut, die Fenster gewechselt und das Dach neu gedeckt. „In unserem Betrieb sind keine ausländischen Arbeitnehmer tätig“, beteuert er. „Wenn die Leute bei uns beschäftigt gewesen wäre, hätte uns das die Polizei doch mitgeteilt, oder?“ Eines sei ihm allerdings komisch vorgekommen, so der Unternehmer. „Bevor unsere Kollegen mit der Arbeit begannen, war auf dem Grundstück schon jede Menge gebuddelt worden. Es waren sogar Kabel kaputtgekloppt. “ Er wisse, dass der Angeklagte gute Kontakte zu Polen habe, wolle ihm aber nichts Böses unterstellen. „Kennen Sie diese Männer?“, fragt Amtsrichterin Kerstin Devriel und präsentiert dem Senior-Chef zwei Fotos der damals vermeintlich illegal arbeitenden Ausländer. Lothar W. schüttelt den Kopf. „Nö, nie gesehen“, beteuert er. So steht Aussage gegen Aussage. Da der Angeklagte nicht vorbestraft ist, müsse die Verhandlung nicht mit einer Verurteilung enden, befindet das Gericht und stellt das Verfahren wegen geringer Schuld gegen Zahlung einer Geldbuße von 1000 Euro ein.

Gabriele Hohenstein

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