Landeshauptstadt: Die richtigen Lehren gezogen
Berufung zurückgenommen
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Berufung zurückgenommen Von Gabriele Hohenstein Der Staatsanwalt hatte in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung gefordert. Der Verteidiger meinte, eine Verwarnung sei für seinen Mandanten ausreichend. Doch Sebastian K. (21) wurde am 18. Dezember 2003 wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in vier Fällen zu sechs Monaten Jugendstrafe – ausgesetzt zur Bewährung – verurteilt. Dagegen gingen sowohl der Ankläger als auch der Delinquent in Berufung – ersterer, weil ihm die Sanktion zu gering erschien, letzterer, da er sich zu streng gemaßregelt fühlte. Jetzt traf man sich zur zweiten Runde vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts. Erneut räumte der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Vorwürfe ein. So soll der gelernte Koch am 13. September 2002 in der Waldstadt auf Bestellung von einem namentlich bekannten Mittäter 200 Ecstasy-Tabletten zum Weiterverkauf erhalten haben. In den Folgemonaten dann insgesamt 400 Gramm Haschisch und weitere „Glückspillen“. „Der Angeklagte erhielt für seine Vermittlungstätigkeit Haschisch für den Eigenbedarf“, so der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, Peter Mitschke. Die Polizei, die „Wind“ von den Transaktionen bekommen hatte, hörte das Telefon des Lieferanten ab, griff schließlich zu. Er habe schon lange nichts mehr mit Drogen am Hut. Zudem sähe er ein, dass er damals einen ziemlichen Fehler gemacht habe, beteuerte K.. Ecstasy-Pillen und Haschisch in diesen Mengen könne man in der Strafzumessung nicht einfach unter den Tisch fallen lassen, konstatierte der Staatsanwalt. Allerdings habe der Angeklagte ja inzwischen die richtigen Lehren aus seiner Verfehlung gezogen. „Deshalb bin ich bereit, die Berufung zurückzunehmen.“ Da wollte sich auch die Verteidigung nicht länger querstellen. Kammervorsitzender Dr. Klaus Przybilla war zufrieden. Die vom Amtsgericht gegen den Angeklagten verhängten sechs Monate Jugendstrafe seien ohnehin die geringstmögliche Sanktion.
Gabriele Hohenstein
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