Aus dem GERICHTSSAAL: Die Strafe folgt auf dem Fuße
Täter im beschleunigten Verfahren verurteilt
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Aus dem GERICHTSSAALTäter im beschleunigten Verfahren verurteilt Zweimal pro Woche geht es im Amtsgericht Schlag auf Schlag. Da werden Gesetzesbrecher im beschleunigten Verfahren verurteilt. Nur rund zehn Minuten dauert eine derartige Verhandlung, bei der die Rechtslage klar und der Täter geständig ist. So wie bei Raik S. Der 24-jährige wird in Handfesseln vorgeführt. Er sitzt derzeit in Haft, da eine Bewährungsstrafe wegen eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe widerrufen wurde. Der Sozialhilfeempfänger kollidierte in der Vergangenheit außerdem wegen Diebstahls, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung, Körperverletzung sowie Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz mit dem Gesetz. Jetzt muss er auf der Anklagebank Platz nehmen, weil er am 26. Juni im Kaufland eine Flasche Bailys im Wert von 11,49 Euro durch den Kassenbereich schummeln wollte. „Den Likör habe ick geklaut, weil ich ihn saufen wollte und kein Geld hatte “, gesteht der Delinquent ohne Umschweife. „Ick brauchte einfach wat zu trinken.“ Dass er damit eine weitere Bewährung wegen Diebstahls aufs Spiel setzen könne, sei ihm in diesem Moment schnuppe gewesen, so Raik S. Er hat bereits seit Jahren ein massives Alkoholproblem. Eine Therapie in Mecklenburg-Vorpommern brach er ab. Was er anfängt, wenn sich die Gefängnistore wieder für ihn öffnen, weiß der Beschäftigungslose noch nicht. „Vielleicht nach Holland fahren, dort mal nach Arbeit gucken“, erklärt er vage. Der Staatsanwalt beantragt, Raik S. für weitere vier Monate hinter Gitter zu stecken. Amtsrichter Wolfgang Peters hält acht Wochen Freiheitsentzug für ausreichend. „Sie können sich natürlich ein Abonnement in Brandenburg oder Wulkow verschaffen. Sie könnten aber auch versuchen, Ihr Leben endlich in den Griff zu kriegen“, rät er dem jungen Mann. Hochprozentiges – zur falschen Zeit genossen – brachte auch Mark W. (28) vor Gericht. Der Vertriebsmitarbeiter wurde in den frühen Morgenstunden des 3. Juli mit seinem BMW und 2,2 Promille Alkohol im Blut von der Polizei gestoppt. Den Führerschein ist er seitdem los. „Das war eine absolut dumme Handlung“, beteuert der Angeklagte reumütig. Frau und Kinder weilten damals in Bulgarien. Zuhause sei ihm die Decke auf den Kopf gefallen. Als ein Freund vorbeischaute, sei dies eine willkommene Abwechslung gewesen. „Wir waren in der Disko. Was und wie viel ich getrunken habe, weiß ich nicht mehr. Ohne nachzudenken habe er sich gegen 4.50 Uhr in sein Auto gesetzt. Bereits nach 200 Metern machten die Ordnungshüter der Tour ein Ende. Mark W. – vorbelastet wegen Trunkenheit im Verkehr, Widerstandes gegen Amtsträger, Beleidigung und Unfallflucht – sperrte sich laut Anklage gegen die polizeilichen Maßnahmen. „Ich wollte bestimmt bloß diskutieren“, glaubt er. Das Urteil: 3500 Euro Strafe, neun weitere Monate Fahrverbot. Doch die sind ohnehin theoretisch. Bevor der Schluckspecht wieder ans Steuer seines Autos darf, muss er erst einmal den „Idiotentest“ bestehen. Hoga
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