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Interview: „Die Zahl der Klagen sinkt“

Die Direktorin des Potsdamer Arbeitsgerichts erklärt, warum Arbeitnehmer immer seltener gegen Kündigungen klagen können.

Stand:

Frau Fuhrmann, unlängst ist das Arbeitsgericht von der Zeppelinstraße in die ComCity in die Behlertstraße umgezogen. Warum war das nötig?

Der frühere Standort entsprach mit seinen zahlreichen Eingängen nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen an ein Gerichtsgebäude.

Das neue Gerichtsgebäude ist auch etwas kleiner – und wie man hört, sinkt auch die Zahl der Fälle, die Ihre Richter entscheiden müssen. Warum ist das so?

Dafür gibt es wohl verschiedene Gründe. Aus meiner Sicht hat das vor allem mit neuen Gesetzen aus den letzten Jahren zu tun – wie das Arbeitnehmerüberlassungs- oder das Teilzeit- und -befristungsgesetz. Die Struktur der Arbeitsverhältnisse hat sich dadurch verändert.

Können Sie das genauer erklären?

Es nicht mehr normal, dass man unbefristet einer Vollzeittätigkeit nachgeht. Die Firmen nutzen die gesetzliche Möglichkeit, die Arbeitsverhältnisse bis zu zwei Jahre lang ohne nachzuweisenden Sachgrund zu befristen. Außerdem werden mittlerweile häufig und in großem Umfang Leiharbeitnehmer eingesetzt. Beides führt dazu, dass die Unternehmen zum Beispiel bei Auftragsrückgängen keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen müssen, sondern Jobs einfach auslaufen. Demzufolge ist die Zahl der Klagen gegen betriebsbedingte Kündigungen enorm zurückgegangen.

Gibt es weitere Gründe?

Es dürfte auch noch eine Rolle spielen, dass die Zahl der Arbeitnehmer, die Teilzeit arbeiten, in den letzten Jahren sehr zugenommen hat, und man sich bei Problemen eher einen neuen Teilzeitjob sucht als sich mit seinem Arbeitgeber zu streiten. Weitere Gründe könnten sein, dass die Arbeitnehmer die Kosten eines Arbeitsgerichtsprozesses scheuen. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Kosten, so muss ein Arbeitnehmer beispielsweise seinen Rechtsanwalt bezahlen – auch wenn er das Verfahren gewinnt. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass man keinen Anwalt braucht, um vor dem Arbeitsgericht zu klagen. Man kann für die Erhebung auch die Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht in Anspruch nehmen. Wenn das Verfahren mit einem Vergleich endet, was in über 70 Prozent vorkommt, fallen die Gerichtskosten wieder weg, also weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer bekommen eine Rechnung von uns.

In welchen Fällen können sich denn Betroffene, die sich von Ihrem Arbeitgeber ungerecht behandelt fühlen, an Sie wenden?

Die Arbeitnehmer können klagen, wenn sie eine Kündigung erhalten haben. Voraussetzung ist allerdings, dass sie bereits länger als sechs Monate in dem Betrieb beschäftigt sind und mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt werden. Gegen fristlose Kündigungen kann unabhängig von der Beschäftigungszeit und der Betriebsgröße geklagt werden. Allerdings ist bei allen Klagen gegen Kündigungen die Frist von drei Wochen ab Kündigungszugang zu beachten. Häufig sind auch Klagen, wenn der Lohn nicht gezahlt wird. Man kann auch auf Erteilung eines Zeugnisses oder Berichtigung von Zeugnissen klagen.

Welche Art von Fällen sind es, die Ihre Richter am häufigsten bearbeiten?

Das sind Klagen gegen Kündigungen - oft aus verhaltensbedingten Gründen - und Lohnzahlungsklagen.

Und welche Arten von Fällen sind es, die in letzter Zeit zugenommen haben?

Die Zahl der fristlosen Kündigungen aus verhaltensbedingten Gründen steigt, zum Beispiel weil Pausen- oder Arbeitszeiten nicht richtig dokumentiert werden.

Das Interview führte Henri Kramer

Hilde Fuhrmann ist 52 Jahre alt und seit 1999 die Direktorin des Arbeitsgerichts in Potsdam – das neuerdings im Haus C auf dem Gelände der Com City, Behlertstraße 3a, zu finden ist.

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