Aus dem GERICHTSSAAL: Diebestour durchs Stern-Center
Tüte mit der Beute im Schuhhof-Lager versteckt
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Drei Termine setzte das Amtsgericht an, ging jedem Hinweis nach, der die Angeklagte hätte entlasten können. Gestern wurde Maria M. (25, Name geändert) wegen Diebstahls in drei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. In diese Sanktion wurde eine bereits am 13. Dezember vorigen Jahres gegen die arbeitslose Frisörin verhängte Geldstrafe einbezogen – ebenfalls wegen Diebstahls.
Maria M. schwieg während der Verhandlung zu dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft, am 6. September 2005 einen Beutezug durch das Stern-Center unternommen zu haben. Dabei soll sie bei Peek & Cloppenburg drei Pullover im Wert von 254,70 Euro, in der Apotheke Schwangerschafts-Teststreifen, Verkaufspreis insgesamt 51,66 Euro, sowie bei Tchibo eine Halogentischlampe für 12 Euro entwendet haben. Im Schuhhof wurde die Potsdamerin dann auf frischer Tat ertappt, als sie ein Paar Knöchelstiefel ohne Bezahlung einstecken wollte.
„Die Sicherungsanlage schlug an. Die Angeklagte stand mit ihrer Handtasche da, in der die Schuhe steckten. Sie hatte auch noch eine Deichmann-Tüte in der Hand, aus der eine Lampe ragte“, erinnerte sich eine Schuhhof-Mitarbeiterin im Zeugenstand. Als die vermeintliche Diebin von einer Kollegin zur Aufnahme der Anzeige ins Büro geleitet wurde, müsse sie einen unbeobachteten Moment genutzt haben, die Tüte mit den zuvor gestohlenen Waren im Lager zu verstecken. „Wir haben sie später gefunden. Ich bin mir hundertprozentig sicher, dass es dieselbe Tüte war, die die junge Frau vorher in der Hand hatte“, so die Zeugin.
„Die Deichmann-Tüte stand genau da, wo die Angeklagte entlanggegangen ist, als sie mir durchs Lager ins Büro folgen sollte“, berichtete eine Kollegin „Nur sie kann sie dort platziert haben. Fremde haben hier normalerweise keinen Zutritt.“ „Als die junge Frau unser Geschäft mit dem Wachschutzmann verließ, hatte sie definitiv nur ihre Handtasche dabei“, betonte eine weitere Schuhhof-Mitarbeitern. Wenig später sei dann besagte Tüte entdeckt worden.
„Die Filialen, die vorher von der Angeklagten aufgesucht wurden, hatten den Diebstahl noch gar nicht bemerkt“, erzählte der damals zu Hilfe gerufene Security-Mitarbeiter. Polizeiliche Ermittlungen hätten allerdings ergeben, dass besagte Artikel an dem bewussten Tag nicht verkauft wurden. An den Pullovern hätten sich sogar noch die Originaletiketten befunden
Obwohl sich der Verteidiger sehr ins Zeug legte, gar die gewagte These aufstellte, die Tüte mit Diebesgut könne seiner Mandantin von einer Komplizin zugesteckt worden sein, befanden Staatsanwaltschaft und Gericht Maria M. zweifelsfrei für schuldig. „Das ist doch lebensfremd“, warf die Vorsitzende ein. „Hätte der Angeklagten die Tüte nicht gehört, hätte sie sie keinesfalls mit in die Filiale genommen.“ Hoga
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