Aus dem GERICHTSSAAL: Diebstahl für die Drogensucht
Der Wert des Diebesgutes war mit rund 1500 Euro recht hoch. Beim Weiterverkauf der Beute erzielte Karsten K.
Stand:
Der Wert des Diebesgutes war mit rund 1500 Euro recht hoch. Beim Weiterverkauf der Beute erzielte Karsten K.* (30) aber nur einen Bruchteil des tatsächlichen Preises. Davon erwarb er Heroin, um seine Drogensucht zu finanzieren. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Reinhild Ahle verurteilte den Obdachlosen wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu einer Gefängnisstrafe von neun Monaten. Der am 19. Dezember vorigen Jahres erlassene Haftbefehl blieb in Kraft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Zu Prozessbeginn hatte der gelernte Forstwirt ohne Umschweife gestanden, zwischen November und Dezember 2012 in diversen Supermärkten der Stadt Kaffee sowie massenhaft hochwertigen Alkohol entwendet zu haben. So steckte er am 13. November bei „Kaufland“ in den Bahnhofspassagen gleich elf Flaschen Hennessy-Cognac und vier Flaschen Jack Daniels für insgesamt 486,85 Euro in seinen Rucksack, ohne die Ware zu bezahlen. Am 22. November – diesmal in der Kaufland-Filiale Zeppelinstraße – waren es sechs Flaschen Jack Daniels sowie fünf Flaschen Metaxa im Wert von rund 130 Euro. Im Babelsberger Toom-Baumarkt stahl Karsten K. am 24. November zwei Bohrschrauber zum Gesamtpreis von 449,98 Euro. Am 19. Dezember vorigen Jahres wurde der Langfinger nach dem Diebstahl von Kognak und Whisky für 157,95 Euro im Hauptbahnhof festgenommen.
Eigentlich habe er ein gutes Leben gehabt, eine Arbeit, die ihm Spaß machte, eine Wohnung und seinen Hund. Irgendwann sei ihm die Verantwortung im Job über den Kopf gewachsen. Zum Entspannen habe er anfangs gekifft, sei dann auf Heroin umgestiegen und nicht mehr davon losgekommen, räumte Karsten K. ein. Als er den Chef über seine Drogenabhängigkeit informierte, sei ihm gekündigt worden. Arbeitslosengeld habe er nie beantragt, so der Potsdamer, der täglich 20 bis 30 Euro für Heroin brauchte. Er sei immer weiter abgerutscht, habe seine Wohnung verloren, weil er keine Miete mehr zahlte. In der Untersuchungshaft habe er zwangsläufig einen kalten Entzug erlitten, mittlerweile eingesehen, dass ihm nur eine Therapie helfen könne, erzählte der bereits wegen Raubes und Diebstahls in zehn Fällen Vorbestrafte. Bei den vom Gericht verhängten neun Monaten werde es vermutlich nicht bleiben, hieß es vor Gericht weiter – da Karsten K. mit dem Widerruf zweier Bewährungsstrafen rechnen müsse. (*Name geändert.) Hoga
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