Aus dem GERICHTSSAAL: Diebstahl nicht zu beweisen
Unterwegs mit Bollerwagen und Einbruchswerkzeug
Stand:
Eigentlich wollten die Polizisten am Morgen des 17. Juni einen Verkehrsunfall Am Moosfenn aufnehmen. Dann entdeckten sie in der Nähe der Kaufland-Filiale drei Personen. Eine zog einen Handkarren mit vier aufgestapelten Einkaufswagen darin. Ein junger Mann schob zwei noch miteinander verbundene Wagen. Eine Frau folgte den beiden. Das kam den Beamten suspekt vor. Sie kontrollierten die vermeintlichen Langfinger, fanden auf dem Bollerwagen auch einen Beutel mit Schraubendrehern und Zangen.
Gestern saßen Dietmar D.* (55), Anke A.* (44) und ihr Sohn Axel* (24) wegen gemeinschaftlichen Diebstahls auf der Anklagebank. Die Hartz IV-Empfänger bestritten den Vorwurf. Anke A. versicherte, das Werkzeug würde ihr gehören. Sie habe damit ihren Fernseher reparieren wollen. Ihr Filius hingegen behauptete, das hätten sie dabei gehabt, „um Buntmetall zu machen“. „Womit wir ja beim Thema wären“, hakte Amtsrichterin Kerstin Nitsche ein. Doch Dietmar D. erklärte: „Wir haben die Dinger nicht geklaut. Wir wollten sie lediglich zu Kaufland zurückbringen. Die standen da so in der Gegend herum.“ Dass die Einkaufswagen beim Schrotthändler landen, das Arbeitslosengeld aufbessern sollten, bestritt er strikt.
„Pro Jahr verschwinden mehrere hundert Einkaufswagen von uns. Jeder hat einen Wert zwischen 110 und 160 Euro. Die Kunden nehmen sie einfach mit und lassen sie dann irgendwo stehen“, erzählte der Filialleiter von Kaufland vor Gericht. „Wir haben Mitarbeiter, die die Wagen regelmäßig im Wohngebiet aufsammeln. Aber alle finden sie eben auch nicht.“ Ein Schaden sei dem Unternehmen diesmal nicht entstanden, da alle sechs Behältnisse – zwar mit einigen Dellen und Schrammen – zurückgeführt werden konnten, so der Zeuge.
„Die drei Leute erzählten, dass sie die Wagen zum Supermarkt bringen würden. Sie hätten extra eine Vereinbarung mit der Filiale geschlossen. Komischerweise bewegten sie sich in die entgegengesetzte Richtung “, erinnerte sich ein Polizeibeamter im Zeugenstand. „Ich habe den Filialleiter befragt. Der bestätigte, es gäbe keine derartige Vereinbarung.“
„Es war geplant, die Wagen mitzunehmen. Einige waren noch zusammengekettet. Die Angeklagten hätten sie mit dem mitgeführten Werkzeug auseinander kriegen können“ betonte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und beantragte Geldstrafen zwischen 300 und 400 Euro. Richterin Nitsche sprach das Trio allerdings überraschend frei. „Die Tat ist Ihnen nicht zweifelsfrei nachzuweisen. Es ist Ihnen aber auch nicht bis ins Detail zu widerlegen, dass Sie die Wagen wirklich zurückbringen wollten“, führte sie aus. (*Namen geändert.) Hoga
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