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Aus dem GERICHTSSAAL: Diesel nicht bezahlt

Kreditkarte funktionierte nicht: Pächter wartet immer noch auf seine 100 Euro

Stand:

Pjotr. P.* (38) erhielt einen Strafbefehl über 70 Tagessätze zu je 30 Euro (2100 Euro) wegen Betruges. Der Deutsch-Russe fühlte sich zu Unrecht gemaßregelt und legte Einspruch ein. So kam es zur Gerichtsverhandlung. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seinen Transporter am 19. August mit 42 Liter Diesel betankt, den Preis von knapp 100 Euro jedoch nicht beglichen zu haben.

„Ich wollte ja zahlen. Aber das ging nicht“, berichtete der in Essen wohnende Unternehmer. Zuerst habe es Probleme mit seiner Kreditkarte gegeben. Dann habe er ein Schuldanerkenntnis unterzeichnet, sich verpflichtet, den Betrag umgehend zu überweisen. Dummerweise habe er keinen Kassenbon bekommen, auf dem die Anschrift der Potsdamer Tankstelle verzeichnet gewesen wäre. „Wohin hätte ich das Geld schicken sollen“, fragte er demonstrativ. „Der Tankwart muss Ihnen nicht hinterher rennen. Sie haben eine Bringepflicht“, konterte Amtsrichterin Kerstin Nitsche. „Die Staatsanwaltschaft hat Sie völlig zu Recht angeklagt. Wenn Sie wissen, wo Sie getankt haben, kriegen Sie alles Weitere heraus.“

„Ich weiß nicht, ob die Karte des Herrn gesperrt oder sein Konto nicht gedeckt war. Unser Kassensystem nahm sie jedenfalls nicht an“, berichtete der Tankstellenpächter im Zeugenstand. „Der Kunde konnte uns auch keine gültige Bankverbindung mitteilen. Deshalb unterzeichnete er einen Schuldschein. Er wollte die Summe bis zum 26. August überweisen. Mein Kassierer hat ihm eine Kopie der Einzugsermächtigung, auf der übrigens unsere Anschrift steht, und den Kassenbeleg mitgegeben“, so der Zeuge. Zudem sei es in solchen Fällen üblich, dem Kunden die Bankverbindung auf einem gesonderten Zettel auszuhändigen. „Die haben wir extra ausgedruckt. Sie liegen auf einem kleinen Stapel neben der Kasse.“ Er habe keinen Grund anzunehmen, dass sein Kassierer bei Pjotr P. anders handelte. „Ich habe nichts bekommen“, warf der bereits wegen Betruges in zwölf Fällen Vorbestrafte, zudem unter Bewährung Stehende, erregt ein.

„Die kostengünstigste Variante wäre, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen“, empfahl die Vorsitzende. „Andernfalls gibt es einen neuen Termin. Zu dem wird der Kassierer geladen. Er wird zu der Frage gehört werden, ob er Ihnen die Unterlagen vollständig mitgegeben hat.“ Einen Freispruch – wie vom Angeklagten angestrebt – werde es keinesfalls geben“, stellte Richterin Nitsche klar. Der Angeklagte kämpfte sichtlich mit sich, stimmte der Rücknahme des Widerspruchs schließlich zu. Der Tankstellenpächter wartet indes weiter auf sein Geld. (*Name von der Redaktion geändert.) Hoga

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