Aus dem GERICHTSSAAL: Doktor-Titel unberechtigt verwendet Verfahren wurde gegen
500 Euro Buße eingestellt
Stand:
In seiner arabischen Heimat sei ihm die Doktorwürde verliehen worden, berichtet Mahmoud M.* (54) vor Gericht. Als er später in Deutschland lebte, teilte ihm die Staatsanwaltschaft mit, der akademische Grad würde hier nicht gelten, Mahmoud M. dürfe ihn künftig weder in Visitenkarten, im Briefkopf seiner Schreiben noch in der E-Mail-Adresse verwenden. Doch daran – so die Anklage – habe sich der Potsdamer nicht gehalten. Obwohl er seit März 2006 wusste, sich offiziell nicht mehr Dr. Mahmoud M. nennen zu dürfen, soll er am 30. Oktober 2007 ein Schreiben an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit dem Titel und seinem Namen unterzeichnet haben. Auch in einer E-Mail an einen Unternehmensberater habe sich der Arabisch- Stämmige als Doktor ausgegeben. Bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte die Polizei einen ganzen Karton Visitenkarten, auf denen der Titel vor seinem Namen prangt.
Wer unbefugt akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe sanktioniert. So sieht es das Gesetz vor. Mahmoud M. hatte Glück. Er kam mit der Einstellung seines Verfahrens davon. Allerdings muss er binnen eines halben Jahres eine Geldbuße von 500 Euro an die Landeskasse zahlen.
Die Erstauflage des Prozesses gab es bereits im vergangenen Jahr. Mahmoud M. bestritt, wissentlich gegen Recht und Gesetz verstoßen zu haben. Damals mangelte es an Zeugen. Das Gericht setzte das Verfahren aus. (PNN berichteten.) Gestern ging es in die zweite Runde. Zu Verhandlungsbeginn erklärte der Angeklagte: „Ich habe einen Fehler gemacht, als ich das Schreiben an das Ministerium mit dem Doktor-Titel unterschrieb.“ Allerdings habe er die von den Durchsuchungsbeamten konfiszierten Visitenkarten nie verwendet, benutze seit gut einer Woche andere Karten. Auch seine aktuelle E-Mail-Adresse sei nun „Doktortitel-frei“. Mit vielen seiner arabischen Freunden kommuniziere er hingegen noch über die vor Jahren eingerichtete alte Adresse. „Sie wissen, dass ich den Grad in meiner Heimat erworben habe“, so Mahmoud M.
Ein Zeuge besaß allerdings eine frühere Visitenkarte des Angeklagten mit dem unberechtigt verwendeten Titel. Ein anderer erhielt eine E-Mail, die mit Dr. Mahmoud M. unterzeichnet war. Die polnische Ehefrau machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. „Es gibt schlimmere Straftaten“, wandte der Verteidiger ein. Das sah das Gericht ebenso. (*Name geändert.) Hoga
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