Aus dem GERICHTSSAAL: Dopingverkauf im Fitness-Studio
Gericht: Eigenkonsum nicht strafbar, In-Verkehrbringen schon / 1200 Euro Strafe
Stand:
Jonas J.* kann so viel Anabolika schlucken, wie er möchte. Doping im Selbstversuch ist nicht strafbar. Doch der Betreiber eines Fitness-Studios verkaufte die körperaufbauenden Präparate im Dezember 2004 an einen jungen Kunden. 250 Euro bezahlte der schlaksig wirkende Lehrling laut Anklage für 350 Pillen mit dem leistungssteigernden Wirkstoff Metandienon. Damit verstieß Jonas J. eindeutig gegen das Arzneimittelgesetz. Selbiges stellt das In-Verkehrbringen von Medikamenten zu Dopingzwecken im Sport unter Strafe. Vom Amtsgericht wurde er gestern dafür mit 1200 Euro sanktioniert.
Und damit kam der braungebrannte Bodybuilder gut weg. Ursprünglich erließ das Gericht gegen ihn einen Strafbefehl über 3000 Euro, gegen den er Einspruch einlegte. Bei einer Hausdurchsuchung am 15. November 2005 fand die Polizei bei dem Potsdamer nämlich diverse Dopingpräparate, von denen nicht klar war, ob sie für den Eigenverbrauch oder für den Verkauf bestimmt waren. Zudem wurden 400 Euro sichergestellt. Amtsrichter Lange ging zugunsten des Angeklagten davon aus, er habe die Mittel selbst konsumieren wollen und stellte diesen Anklagepunkt im Hinblick auf den ersten Vorwurf ein.
Der junge Doping-Käufer, der seinen Muskelaufbau ein bisschen fördern wollte, musste übrigens nicht in den Zeugenstand. Jonas J. (32) räumte die Tat zum Prozessbeginn ein. „Ich habe ihm das Zeug aus Dummheit verkauft. Aber das ist drei Jahre her. Heute würde ich meine Existenz nicht mehr durch so einen Mist aufs Spiel setzen“, versicherte der Inhaber einer Ich-AG. Die Wachstumshormone, die bei ihm Zuhause gefunden wurden, seien tatsächlich für den Eigenbedarf gewesen. „Ich betreibe seit 16 Jahren Leistungssport. Natürlich nehme ich solche Sachen“, gestand der Angeklagte. In Maßen sei das seiner Ansicht nach nicht schädlich. „Arnold Schwarzenegger lebt schließlich auch noch.“
Gegen den Bodybuilder wurde in der Vergangenheit bereits ein Verfahren wegen Dopingverkaufs geführt, dann allerdings eingestellt.„Das drückt schon eine gewisse Sorglosigkeit aus“, warf der Vorsitzende ein. „Die Leute, die ich heute betreue, bekommen doch nicht automatisch ein Tütchen von mir mit“, entgegnete der Schrank von einem Mann. Dann erklärte er sich mit der Einziehung der bei ihm gefundenen Dopingmittel einverstanden. Die beschlagnahmten 400 Euro wollte er aber zurpück r haben, da sie nicht aus Verkaufshandlungen stammen würden. Dem konnte das Gericht nicht widersprechen, zog allerdings 250 Euro ab, die der Auszubildende für seine Anabolika zahlte. (*Name geändert.) Hoga
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