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Aus dem GERICHTSSAAL: Drei Anklagen auf einen Streich Zur Verhandlung in Handfesseln vorgeführt

Aus dem GERICHTSSAAL Es sind gleich drei Anklagen, die der Staatsanwalt verliest. Der Bosnier Ferid H.

Aus dem GERICHTSSAAL Es sind gleich drei Anklagen, die der Staatsanwalt verliest. Der Bosnier Ferid H. (25) soll in der Nacht des 29. Juli 2003 in einem Bistro am Schilfhof einem Potsdamer mit voller Wucht ein Bierglas auf den Kopf gehauen haben, wodurch dieser eine blutende Wunde erlitt. Am 22. April vorigen Jahres – so der zweite Vorwurf – habe der Ausländer bei „Real“ zwei Satellitenreceiver im Gesamtwert von 399,90 Euro gestohlen. Außerdem soll er am 19. Dezember 2002 auf der Rolltreppe der Bahnhofspassagen einen Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, nachdem dieser ihn fragte, weshalb sein Kumpel soeben das Gesäß einer Frau unsittlich berührt habe. Ferid H. wird in Handfesseln vorgeführt. Der Amtsrichter wollte sichergehen, dass die Verhandlung nicht ein weiteres Mal wegen des Fehlens der Hauptperson platzt und erließ Haftbefehl gegen den bereits wegen Körperverletzung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, gemeinschaftlicher Sachbeschädigung, Diebstahls sowie Hausfriedensbruchs Vorbestraften. „Ich lasse mich nicht als Scheiß-Ausländer beschimpfen“, stellt der Angeklagte klar. Er habe in aller Ruhe in dem Bistro am Schlaatz ein Bier getrunken, als er von einem der Gäste beleidigt worden sei. „Dann hat er mich angegriffen. Ich habe mich nur gewehrt. Leider hatte ich dabei das Bierglas in der Hand.“ Das Opfer hat eine ganz andere Erinnerung an den Vorfall. „Ich saß im Imbiss, allerdings so, dass ich den Angeklagten gar nicht sehen konnte“, so der 41-Jährige. „Ich habe ihn weder beschimpft noch berührt. Aber ich kenne ich ihn von früheren Gelegenheiten, wo er sich auch nicht gerade friedlich aufführte.“ Die dem Bosnier wenig später entnommene Blutprobe wies eine Äthanolkonzentration von 2,10 Promille auf. Knapp 2,3 Promille waren es während des Vorkommnisses auf der Rolltreppe, an das sich Ferid H. nicht mehr entsinnen kann. Den Diebstahl bei Real gibt er jedoch unumwunden zu. „Ich mache bestimmt keine Probleme mehr“, beteuert der Sozialhilfeempfänger, den die Zeit in Haft sichtlich geschockt hat. Das Urteil: Acht Monate Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung. Gabriele Hohenstein

Gabriele Hohenstein

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