Aus dem GERICHTSSAAL: Drei Jahre Haft für brutalen Schläger Disput um unangeleinte
kleine Hunde eskalierte
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Am 10. Oktober 2011 ging Ralf R. (52) morgens gegen drei Uhr mit zwei kleinen Hunden Am Stern spazieren. Die nicht angeleinten Vierbeiner erregten den Missmut des betrunkenen Daniel D.* (31) und seines ebenfalls alkoholisierten Begleiters Marius M.* (19). Laut Anklage sollen sie nach einem Wortgefecht mit Fäusten auf den Kopf des Älteren eingedroschen, danach dem am Boden Liegenden mehrfach eine volle Wodkaflasche ins Gesicht geschlagen haben. Ralf R. erlitt einen Schädelbasisbruch, mehrere Frakturen im Gesicht und ein Schädel-Hirn-Trauma 1. Grades. Er ist dauerhaft entstellt, sein Gleichgewichtssinn gestört, sein linkes Ohr geschädigt. Der Angestellte einer Gartenbaufirma war fünf Monate lang krank geschrieben. Er befindet sich noch heute in neurologischer Behandlung.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Birgit von Bülow verurteilte Daniel D. am Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Es ging damit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die zwei Jahre und sechs Monate Haft gefordert hatte. Der Mittäter Marius M. muss sich demnächst vor dem Jugendgericht verantworten. Im Zeugenstand belastete er sich selbst.
Auch Daniel D. – sein Vorstrafenregister weist unter anderem sieben Eintragungen wegen Gewaltdelikten aus, er saß bereits drei Mal im Gefängnis – gestand den brutalen Übergriff. Allerdings berief er sich auf Erinnerungslücken, die dem genossenen Alkohol geschuldet seien. Der Potsdamer behauptete, einer der Hunde habe ihn ins Bein gebissen. Den zum Tatort gerufenen Polizeibeamten wollte er die vermeintliche Verletzung allerdings nicht zeigen, auch nicht dem Arzt, der ihm später Blut abnahm. Ergebnis: 1,65 Promille.
Ralf R. trat im Prozess als Nebenkläger auf. Auf die Frage der Vorsitzenden, wie es ihm heute gehe, sagte er: „Ich kriege ein komisches Gefühl, wenn mir Betrunkene entgegenkommen. Dann gehe ich ihnen aus demWeg. Außerdem habe ich jetzt immer Pfefferspray dabei.“ Mit der schiefen Nase und den Dellen im Gesicht könne er leben. An den Tinnitus in seinem linken Ohr habe er sich gewöhnt, auch an die gelegentlichen Kopf- und Kieferschmerzen.
„Der Geschädigte hat aus einem völlig nichtigen Grund die Hölle erlebt. Die Schläge hätten ihn zum Krüppel machen oder gar töten können“, betonte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Die Vorsitzende sprach von einem Horrorszenario. Dem Opfer müsse Gerechtigkeit widerfahren. Da nütze es auch nichts, dass der Angeklagte in einer festen Beziehung lebe und eine Arbeit in Aussicht habe. „Das war eine absolute Scheiß-Aktion“, kommentierte dieser und entschuldigte sich bei Ralf R. (*Namen geändert.) Hoga
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