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Aus dem GERICHTSSAAL: Drei Monate Haft für Unbelehrbaren

Jahrelang hatte die Justiz ein Einsehen mit Leon L., jetzt machte sie ernst

Stand:

„Ich pflege mein Wort zu halten“, versichert Amtsrichterin Waltraud Heep und verurteilt Leon L. (20, Name geändert) im beschleunigten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten. Der Angeklagte schaut erwartungsvoll. Doch der erhoffte Zusatz „auf Bewährung“ kommt der Vorsitzenden diesmal nicht über die Lippen. „Sie müssen endlich spüren, dass wir auch wahr machen, was wir androhen“, betont sie. Leon L. erschrickt und versteht die Welt nicht mehr.

Bisher kam der Arbeitslose stets mit einem blauen Auge davon. Verstieß er gegen Recht und Gesetz, hatte die Justiz ein Einsehen. Vier Verfahren wurden eingestellt. 2003 gab es eine Geldstrafe, weil Leon betrunken mit seinem Auto unterwegs war. Auch ein gemeinschaftlich begangener Diebstahl wurde finanziell sanktioniert. Die erste Bewährungsstrafe erhielt der Potsdamer, weil er dreimal ohne Fahrererlaubnis, dafür mit Alkohol im Blut, erwischt wurde. Es dauerte nicht lange, bis sich Leon erneut betrunken ans Steuer setzte. Wieder sprach das Gericht Bewährung aus, diesmal bis zum Jahr 2008. Richterin Heep machte dem jungen Mann unmissverständlich klar, sollte er demnächst wieder auf der Anklagebank landen, käme er unweigerlich hinter Gitter.

Am 2. Oktober 2005, nur zwei Monate nach diesem Prozess, fiel der Ungelernte den Beamten zu nachtschlafender Zeit auf, weil er auf seinem Fahrrad Schlangenlinien fuhr. Sie stoppten den Unbelehrbaren, brachten ihn zur Blutprobe. Ergebnis: 2,25 Promille. Von der Anzeige wegen erneuten Fahrens unter Alkoholeinfluss bis zur Verhandlung dauerte es nicht allzu lange. „Auf der Hauptstraße habe ich das Rad ja geschoben“, versichert Leon L. „In der Nebenstraße waren keine Autos. Da dachte ich, es könne nichts passieren. Schließlich wollte ich schnell nach Hause, weil ich müde war.“ Heute bedaure er sein Fehlverhalten, beteuert der Angeklagte zerknirscht. „Aber in der bewussten Nacht habe ich einfach nicht nachgedacht.“

„Sie scheinen überhaupt nie nachzudenken“, wirft der Staatsanwalt entnervt ein. „Erst gestern standen Sie wegen einer ähnlichen Tat vor Gericht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Wie ich der Akte entnehme, sind noch weitere Verfahren gegen Sie anhängig. Wie stellen Sie sich eigentlich Ihr weiteres Leben vor?“ Darüber könne Leon L. in der nächsten Zeit in Ruhe nachdenken, befindet die Vorsitzende. „Auch wenn Sie von den drei Monaten eventuell nur zwei absitzen müssen, bleibt genug Zeit dafür “, wendet sie sich an den Angeklagten. Hoga

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