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Sport: Drittligist VfL Potsdam legt Einspruch ein

Handball-Drittligist 1. VfL Potsdam hat am Dienstag Einspruch gegen die Wertung des Punktspiels am 7.

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Handball-Drittligist 1. VfL Potsdam hat am Dienstag Einspruch gegen die Wertung des Punktspiels am 7. September gegen GWD Minden II (27:28) eingelegt. Der Einspruch wurde vom VfL-Rechtsbeistand des 1. VfL Potsdam 1990 e.V., Dr. Jan Thiele formuliert. Grund für den Einspruch ist ein Regelverstoß, der maßgeblich den Ausgang des Spiels beeinflusste. Die seit dieser Saison geltende neue Auszeiten-Regelung für die 3. Liga besagt, dass in den letzten fünf Minuten eines Spiels lediglich eine Auszeit genommen werden darf. Die letzten beiden Auszeiten Mindens wurden jedoch in den Spielminuten 55:27 sowie 59:49 – beim Stand 27:27 – beantragt und durch das Kampfgericht gewährt. PNN

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