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Landeshauptstadt: „Drohkulissen“

Straßenreinigungssatzung: Stadtverwaltung und Stadtverordnete vertreten konträre Positionen

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Im Streit um die Straßenreinigungssatzung stärkt die Kommunalaufsicht den Stadtverordneten den Rücken. So jedenfalls interpretieren die Fraktionen von CDU und SPD eine Stellungnahme der brandenburgischen Kommunalaufsicht, die den PNN vorliegt. Die SPD-Fraktion teilte gestern mit, sich auch weiterhin für zwei Reinigungsklassen einsetzen zu wollen – für die Möglichkeit einer preiswerteren Reinigung per Kehrmaschine und für eine gemischte und teurere Reinigungsklasse, die Besen- und Maschinenreinigung beinhaltet. „Die Kommunalaufsicht hat aufgezeigt, dass dies nicht unvereinbar mit dem Gebührenrecht ist“, teilt die SPD-Stadtfraktion mit. Diese Einschätzung steht im Widerspruch zur Position von Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD), der den Stadtverordnetenbeschluss zugunsten zweier Reinigungsklassen vom 7. Dezember wegen Rechtswidrigkeit kassiert hatte.

Die Zulässigkeit zweier Reinigungsklassen sieht auch Michael Schröder, Chef der CDU-Stadtfraktion, durch die Kommunalaufsicht bestätigt. Zudem attackiert Schröder die „rechthaberische Art“ des für das Rechtsamt zuständigen Beigeordneten Burkhard Exner (SPD). Es sei den Stadtverordneten mit finanziellen Konsequenzen gedroht worden, sollte es keine Satzung geben. Es würden ständig „Drohkulissen“ aufgebaut. Er habe es satt, dass die Stadt „in sturer Art falsche Rechtsauffassungen vertritt“. Schröder: „Herr Exner handelt zum Schaden der Stadt .“

Die Kommunalaufsicht habe bislang lediglich „Denkanstöße“ und „rechtliche Fundstellen für das Überlegen“ mitgeteilt, erklärte Geert Piorkowski, Sprecher des Innenministeriums. Ein wirkliches Urteil werde die Kommunalaufsicht erst sprechen, wenn auch ein zweiter Beschluss vom Oberbürgermeister beanstandet werden sollte. Als Basis für eine Einigung zwischen Stadt und Stadtparlament sieht das Innenministerium ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. April 1989. Demnach müsse die Kommune die Anlieger nicht die vollen Reinigungskosten tragen, wenn die Sauberkeit einer Straße auch im „Allgemeininteresse“ ist. Als Beispiel werden etwa große Durchfahrtsstraßen oder Boulevards genannt.

Die Stadt Potsdam teilte mit, sie bleibe „bei ihrem Standpunkt, dass die von den Stadtverordneten beschlossene Straßenreinigungssatzung in dieser Form nicht der Gesetzeslage entspricht“. Wenn nicht zum 1. Januar 2012 eine gültige Satzung einschließlich Winterdienstregelung vorliege, drohten Gebührenausfälle von bis zu 1,8 Millionen Euro für die Reinigung und ca. 1,8 Millionen Euro beim Winterdienst. Um eine Regelung zu finden, sei nicht nur für Montag, den 19. Dezember, sondern auch für Mittwoch, den 28. Dezember, eine Sonderstattverordnetenversammlung einberufen worden. gb

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