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Aus dem GERICHTSSAAL: Drohung mit sehr privaten Fotos

Dass sich Peter P.* (40) offenbar durch Nichterscheinen vor seinem Prozess drücken will, nutzt ihm nichts.

Stand:

Dass sich Peter P.* (40) offenbar durch Nichterscheinen vor seinem Prozess drücken will, nutzt ihm nichts. Das Amtsgericht unter Vorsitz von Monika Holk verhandelt in Abwesenheit gegen den gelernten Maurer. Ein seltenes, aber erlaubtes Prozedere. Schließlich wurde es ihm zuvor ausdrücklich angekündigt. Das Urteil – 2000 Euro Geldstrafe wegen versuchter Nötigung und Beleidigung – geht ihm mit der Post zu. Am 10. Februar vorigen Jahres soll Peter P. seiner Ex-Freundin Bianca B. mitgeteilt haben, sie möge sich zwischen ihm oder Krieg entscheiden. Zudem – so die Anklage – betitelte er die Frau mit wenig schmeichelhaften Ausdrücken, wollte sehr private Fotos aus der gemeinsamen Zeit in Umlauf bringen, um ihr zu schaden.

Bianca B.* (29) scheint erleichtert, dass ihr einstiger Partner dem Prozess fernblieb. Die Sachbearbeiterin schildert im Zeugenstand das wenig schöne Ende einer Beziehung. Peter P. habe den von ihr gezogenen Schlussstrich einfach nicht akzeptieren können, sie täglich mit bis zu 50 Anrufen bombardiert. „An dem besagten Tag klingelte das Telefon auch mindestens 30-mal. Später klopfte es wie wild an meiner Haustür.“ Aus Angst vor dem als gewalttätig Geltenden habe sie nicht geöffnet, statt dessen die Polizei gerufen. „Da drohte er, mir das Leben zur Hölle zu machen, wenn ich nicht zu ihm zurückkomme. Außerdem wollte er Fotos, die nur uns beide etwas angehen, an meinen Arbeitgeber schicken und sie in der ganzen Siedlung verteilen. Er wollte meine Existenz zerstören“, meint Bianca B..

Auch nach diesem Vorfall habe Peter P. sie weiter belästigt. Als sie sich eine andere Telefonnummer geben ließ, habe er seinen fernmündlichen Terror an ihrer Arbeitsstelle fortgesetzt, erzählt die Zeugin. „Er schrieb Briefe. Mein Auto wurde mit schwarzer Farbe besprüht, mein Haus ebenfalls.“ Als der Angeklagte erfuhr, dass sie von ihrem neuen Lebensgefährten schwanger sei, habe er seine Drohungen auch auf das Kind ausgedehnt. Seit sie im Februar 2007 per einstweiliger Verfügung eine „Bannmeile“ um ihr Grundstück erwirkte, sei allerdings Ruhe eingekehrt, so Bianca B.

„Im eigenen Haus dermaßen unter Druck gesetzt und mit ehrverletzenden Äußerungen bedacht zu werden, ist schon ein starkes Stück“ , konstatiert die Vorsitzende. Der Angeklagte habe sich offenbar nicht unter Kontrolle, er stand bereits wegen mehrfacher Bedrohung, Beleidigung sowie Nötigung vor Gericht. Deshalb müsse die gegen ihn verhängte Geldstrafe diesmal im oberen Bereich liegen. Außerdem seien die von der Polizei am Tattag beschlagnahmten Fotos einzuziehen (*Namen geändert). Hoga

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