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Aus dem GERICHTSSAAL: Dubiose Sammlung von AnwaltskostenVersuchter Prozessbetrug erwiesen / Geldstrafe

Als sich der stadtbekannte Kriminelle Ralf R.* 1995 u.

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Als sich der stadtbekannte Kriminelle Ralf R.* 1995 u. a. wegen Hehlerei vor dem Landgericht verantworten musste, ihm eine mehrjährige Gefängnisstrafe drohte, waren sich seine Lebensgefährtin Doris D.* und die Kumpels einig: Ein guter Anwalt muss her, um ihn nach Möglichkeit aus der Sache herauszupauken. Sie verauslagten Geld, insgesamt 15 000 Euro, um die Kosten für den Rechtsanwalt bezahlen zu können. (Ralf R. wurde dennoch zu sieben Jahren Haft verteilt.)

2003 wandte sich einer der damaligen Geldgeber an die Freundin von Ralf R. Er forderte von der Frau 2556 Euro zurück, die er ihr damals als Anwaltshonorar zur Verfügung gestellt hatte. Doch Doris D. bestritt, jemals Geld von dem Mann erhalten zu haben. Der zog vor das Zivilgericht, belegte seine Forderung mit der Unterschrift der Potsdamerin auf einem Wechsel. Während der Verhandlung blieb Doris D. bei ihrer Behauptung. Die von einem Schriftsachverständigen festgestellte Echtheit ihres Namenszuges auf dem Dokument parierte sie mit der These, möglicherweise habe sie irgendwann einmal eine Blanko-Unterschrift geleistet. Der Zivilrichter glaubte ihr nicht und verurteilte die zweifache Mutter zur Rückzahlung der betreffenden Summe. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte sie überdies des versuchten Prozessbetruges. Jetzt saß Doris D. auf der Anklagebank des Strafgerichts. Auch hier half ihr alles Leugnen nichts. Der Vorsitzende sah den Anklagevorwurf als erwiesen an, sanktionierte die Selbstständige mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro.

„Dieser Mann hätte mir nie Geld geborgt. Der kannte doch meine damalige finanzielle Situation“, beteuerte Doris D. „Als er mich anschrieb, habe ich den Brief gleich in die Tonne geworfen.“ Der Geldgeber bekräftigte im Zeugenstand seine (noch immer offene) Forderung. Konkrete Rückzahlungsmodalitäten seien nicht vereinbart worden, berichtete er. Ihm sei es egal gewesen, ob die Frau oder Ralf R. die Verbindlichkeit begleichen würden. Da Doris D. das Geschäft ihres Partners in der Brandenburger Straße weiterführte, sei sie zunächst seine Ansprechpartnerin gewesen. „Als Ralf R. 2001 aus dem Gefängnis entlassen wurde, sagte er mir, er habe seine damalige Partnerin nicht beauftragt, Geld für seinen Anwalt einzusammeln“, so der Zeuge. „Deshalb sähe er sich auch nicht in der Pflicht, etwas zurückzuzahlen.“ Da eine Verjährung der Forderung einzutreten drohte, habe er im Jahr 2003 Klage beim Zivilgericht eingereicht.

„Die Angeklagte hat im Zivilprozess gelogen. Sie hat auch heute die Unwahrheit gesagt“, befand das Gericht. „Sie wollte, dass ihr Bekannter, der ihr das Geld lieh, auf seinen Schulden sitzen bleibt.“

(*Namen geändert.) Hoga

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