Aus dem GERICHTSSAAL: EC-Karte im Behälter für Abfall?
Einschlägig Vorbestrafte bestreitet Diebstahl
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Aus dem GERICHTSSAALEinschlägig Vorbestrafte bestreitet Diebstahl Franziska D. (30, Name geändert) soll einen Geschäftsinhaber bestohlen haben. In einem Schuhladen Am Stern – so die Anklage – steckte die zweifache Mutter am 24. September 2003 die Geldbörse des Betreibers ein, entnahm ihr später 80 Euro. Am nächsten Vormittag soll sie sich den Anschein der ehrlichen Finderin gegeben und das geplünderte Portmonee zurückgebracht haben. Eine Verkäuferin erinnerte sich an das merkwürdige Gebaren der jungen Frau am Vortag im Kassenbereich. Sie erkannte Franziska wieder, beschuldigte sie, lange Finger gemacht zu haben. „Ich war vormittags in dem Laden, um mir ein Paar Turnschuhe zu kaufen, das stimmt. Übrigens bin ich da sehr oft. Kein Wunder, dass ich der Verkäuferin nicht fremd bin“, stellte die Kellnerin vor dem Amtsgericht klar. Am Abend sei sie mit ihrem Sohn dann per Fahrrad zur Sparkasse gefahren, habe das Veloziped an einer Laterne angeschlossen. „Da fiel ein Lichtschein auf den Papierkorb. Ich sah eine EC-Karte darin blinken“, beschrieb Franziska D. die Situation. Neugierig geworden habe sie selbige aus dem Behältnis geangelt, anhand der Unterschrift den rechtmäßigen Besitzer identifiziert. „Es war der Geschäftsinhaber, den ich recht gut kenne.“ In der Nähe habe sie dann auch das leere Portmonee gefunden. Im übrigen habe sich der Mann riesig gefreut, als sie ihm die Sachen zurückbrachte, ihr einen Gutschein als Finderlohn überreicht, gar Sonderrabatte für künftige Käufe gewährt, berichtete die Potsdamerin. Leider weilt der Bestohlene derzeit im fernen China. Das Gericht verzichtete deshalb darauf, ihn als Zeugen zu laden. Die Verkäuferin erhielt eine ordnungsgemäße Ladung, erschien aber trotzdem nicht. Dem Staatsanwalt war daran gelegen, den Prozess gegen die bereits wegen Diebstahls und Betruges Vorbestrafte nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Er regte an, das Verfahren im Hinblick auf eine Verurteilung vom April 2004 wegen nicht bezahlter Versandhausrechnungen einzustellen. Grund: Die Strafe, die Franziska im gegenwärtigen Prozess erwartet, würde gegenüber der bereits verhängten Sanktion nicht sonderlich ins Gewicht fallen. Das Gericht unter Vorsitz von Judith Janik stimmte dem zu. Hoga
Hoga
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