Aus dem GERICHTSSAAL: Echten Namen nur abgewandelt?
Ausländer täuschte Asylbehörde um in Deutschland bleiben zu können
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Aus dem GERICHTSSAALAusländer täuschte Asylbehörde um in Deutschland bleiben zu können Mamadou Oury D. aus Guinea wollte gern in Deutschland bleiben. Als er 1998 siebzehnjährig in der Bundesrepublik eintraf, habe ihm ein Schwarzafrikaner geraten, er solle sich eine andere Identität zulegen und der Ausländerbehörde versichern, er käme aus einem Land, in dem Bürgerkrieg herrsche. Mamadou Oury beherzigte diesen Tipp, schüttelte die Buchstaben seines Namens kräftig durcheinander, puzzelte sie danach in anderer Reihenfolge zusammen, machte sich gleich noch um ein Jahr jünger und beteuerte in der Eisenhüttenstädter Außenstelle des Bundesamtes zur Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, er habe sein Heimatland Sierra Leone wegen der dort herrschenden Verhältnisse verlassen, ersuche nun um politisches Asyl in der BRD. Die Ausländerbehörde Potsdam stellte ihm daraufhin eine Bescheinigung über eine Aufenthaltsberechtigung sowie einen Ausweisersatz mit den Phantasiedaten aus. Fortan lebte er unbehelligt in der Stadt und verliebte sich in ein blondes Mädchen. Im Januar 2002 erblickte der gemeinsame Nachwuchs das Licht der Welt. Die Anerkennung der Vaterschaft unterzeichnete Mamadou Oury mit dem selbst gewählten Falschnamen. Erst als es nötig wurde, einen Pass zu beantragen, flog die Sache auf. Gestern musste sich der Auszubildende – er ist inzwischen 23 Jahre alt – wegen mittelbarer Falschbeurkundung in zwei Fällen vor dem Amtsgericht verantworten. „Ich wollte hierbleiben. Aber eigentlich habe ich meinen Namen doch gar nicht richtig gefälscht“, glaubte der bislang wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Hehlerei mit dem Gesetz in Konflikt Geratene. „In Deutschland wird ein Mensch über seinen Namen, sein Alter und die Nationalität bestimmt. Dies war bei Ihnen nicht mehr möglich“, so die Staatsanwältin. Mamadou Oury D. habe sich durch die Falschbeurkundung ein Aufenthaltsrecht und finanzielle Unterstützung erschwindelt. Das Urteil: 200 Euro Geldstrafe. gh
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