Landeshauptstadt: Eiche droht mit Verwaltungsgericht
Streit um Straßenreinigungsgebühren: Anrainer hoffen auf gütliche Einigung mit der Stadt
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Streit um Straßenreinigungsgebühren: Anrainer hoffen auf gütliche Einigung mit der Stadt Eiche - Kommt es nicht zu einer „zumutbaren Einigung“ mit der Stadtverwaltung, wollen einige Anwohner der Kaiser-Friedrich-Straße in Eiche gegen die neue Straßenreinigungsgebühren-Satzung vor das Verwaltungsgericht ziehen. Dies soll jedoch nur die letzte Möglichkeit sein, gegen die teilweise explodierenden Kosten zu protestieren, sagte Anrainer Klaus Karger gestern den PNN. Er hat, wie viele seiner Nachbarn, gegen seinen Gebührenbescheid und die damit verbundene Erhöhung der Kosten von 62 auf 226 Euro bereits bei der Stadt Widerspruch eingelegt. Das Ordnungsamt will indes nicht mit sich handeln lassen: „Wir sind hier nicht auf dem Basar. Die Gebührensatzung ist von den Stadtverordneten beschlossen und gilt“, sagte Amtsleiterin Marina Kluge gestern. Tatsächlich scheinen die Grundstückseigner in Eiche besonders von der neuen Gebührensatzung betroffen: Christa Biste beispielsweise hat eine Gebührenerhöhung von 36 auf 232 Euro zu verkraften, bei Eva Kuhlmey sind die Kosten von etwa 70 auf 380 Euro gestiegen. Diese immensen Steigerungen ergeben sich laut Kluge durch die Umstellung der Bemessungsgrundlage: Waren bisher die Frontmeter der Maßstab für die Höhe der Gebühren, errechnet sich der neue Obulus aus der Quadratwurzel der Gesamtgrundstücksfläche. In ländlichen Gebieten wie in Eiche mit seinen so genannten „Handtuchgrundstücken“ die, laut Karger, eine relativ kleine Stirnfläche, aber „wegen der Landwirtschaft, die hier früher betrieben wurde, viel Grundstück nach hinten raus haben“, ergeben sich dadurch zum Teil drastische Gebührensätze. Dennoch sieht die Stadt dies gegenüber der früheren Berechnung als die „gerechtere“ Lösung an, da jetzt eben nicht derjenige die höheren Kosten habe, der die längere Straßenfront hat, sondern derjenige, der das größere Grundstück sein Eigen nenne. Die Bürger zahlten „ihren Anteil an den Gesamtreinigungskosten, und nicht für die Strecke vor ihrem Haus. Das ist der große Irrtum, dem viele erliegen“, sagte Kluge. Mit der viel gepriesenen Gerechtigkeit der neuen Satzung sei es aber nicht weit her, sagte Klaus Karger. So müssten diejenigen, deren Grundstück von zwei Seiten erschlossen ist, sogar die doppelte Quadratwurzelgebühr zahlen. Laut Ordnungsamt handelt es sich in diesen Fällen jedoch um eine so genannte „Vorteilslage“. Der Eigner habe mit der zusätzlichen, zweiten Erschließung ja auch ein besseres Grundstück, so Kluge. Ob Klaus Karger, Christa Biste oder Eva Kulmey, sie alle haben, wie zehn Prozent der Potsdamer, Widerspruch gegen die in ihren Augen „wirklichkeitsfremde“ Kostenexplosion eingelegt. Bis Anfang November waren insgesamt 1100 Beschwerdebriefe bei der Stadt eingegangen, 11 300 Bescheide waren insgesamt verschickt worden.Jörg Isenhardt
Jörg Isenhardt
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