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Die geplante Umfahrung: Schon lange bevor das Potsdamer Verwaltungsgericht gestern die Eilanträge abgelehnt hat, ist vor Ort mit den Arbeiten begonnen worden. Die Straße soll Potsdam mit dem Flughafen Schönefeld verbinden.

© Andreas Klaer

Von Tobias Reichelt: Eilanträge zur Ortsumfahrung abgelehnt

Güterfelde: Verwaltungsgericht sieht Verkehrsministerium im Recht / Contra Nord will weiter klagen

Stand:

Stahnsdorf - Für den Bau der Güterfelder Ortsumfahrung ist gestern eine wichtige Hürde gefallen: Im Gerichtsstreit um die Landesstraße 40/neu hat das Potsdamer Verwaltungsgericht die Eilanträge von fünf Klägern gegen den geplanten Straßenbau abgelehnt – darunter die Klage der Güterfelder Bürgerinitiative „Contra Nord“. Demnach sieht das Gericht das Landesverkehrsministerium im Recht. Das Planfeststellungsverfahren zum Bau der vierspurigen Straße sei fehlerfrei abgewogen. Unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen für die Kläger seien durch die neue Straße ebenso wenig erkennbar, wie die unverhältnismäßige Inanspruchnahme von Grundeigentum. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes können die Kläger jetzt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

„Die L 40/neu dient der Entlastung der Ortsdurchfahrt Güterfelde“, heißt es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Mit der Umfahrung werde eine „leistungsfähige Tangentialverbindung zwischen Potsdam und dem Flughafen Schönefeld“ geschaffen. „Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft haben, soweit sie nicht ausgeglichen oder kompensiert werden können, hinter die mit dem Planfeststellungsbeschluss verfolgten Gemeinwohlinteressen zurückzutreten“, begründete das Gericht. Zudem stelle die Belastung der Güterfelder durch den derzeit starken Verkehr im Ort eine erhebliche Gefahr für Gesundheit und Sicherheit der Menschen und die Leichtigkeit des Verkehrs dar. Der Bedarf für eine Umfahrung sei gegeben. Die von den Klägern bevorzugte südliche Umfahrung des Ortes stelle hingegen keine rechtlich zulässige Alternative dar. Bei einer Südumfahrung wäre das sensible Landschaftsschutzgebiet Parforceheide erheblich beeinträchtigt, das sei unzulässig, da mit der Nordvariante eine Alternative vorhanden sei.

Über Jahre hatte sich die Bürgerinitiative „Contra Nord“ gegen die Nordumfahrung stark gemacht. Etwa 60 000 Euro haben die Mitglieder in die Gerichtsverfahren investiert – zuletzt hatten sie gute Chancen für sich gesehen. Wie berichtet, hatte das Verkehrsministerium die Kläger erst vergangene Woche zu Kompromissverhandlungen eingeladen. Das Angebot: Würde „Contra Nord“ die Klage fallen lassen, wäre das Land zu weiteren Lärmschutzmaßnahmen bereit.

Seit gestern sind die Karten neu gemischt. Die Bürgerinitiative wurde von dem Gerichtsentscheid überrascht. Man wolle sich zunächst mit den eigenen Rechtsanwälten abstimmen, sagte Sprecherin Inge Schrader. „Wir sind nach wie vor stark und willens. Wir werden wahrscheinlich vor das Oberverwaltungsgericht ziehen.“ Die Auffassung des Potsdamer Gerichts teile man nicht.

Stahnsdorfs Bürgermeister Bernd Albers (BfB) zeigte sich gestern hingegen erleichtert. Lange hatte die Klage gedroht, das Bauvorhaben zu stoppen. „Die Situation für Güterfelde ist nahezu unerträglich“, so Albers. Mit dem Entscheid sei nun eine wichtige Vorentscheidung auch für das Land getroffen. Albers wünsche sich deshalb, dass das Land die Baumaßnahme jetzt zügig vorantreibe.

Güterfeldes Ortsbürgermeister Dietrich Huckshold (Wir Vier) war von der Entscheidung kaum überrascht: Er habe damit gerechnet, dass das Land seinen Willen durchsetze. „Es ist schade für die Mitglieder der Bürgerinitiative. Sie haben viel Geld investiert und waren der Meinung sie könnten etwas bewegen.“

Insgesamt will das Land im Norden Güterfeldes etwa 40 Millionen Euro investieren. Die Arbeiten für erste Brückenbauwerke haben bereits begonnen. Die Trasse ist weitestgehend freigeschlagen. Im Oktober 2014 soll die Straße fertig sein. Bereits 2012 soll der erste Bauabschnitt zwischen Marggraffshof und dem Stahnsdorfer Damm für den Verkehr freigegeben werden – einzige Einschränkung: Das Oberverwaltungsgericht würde den Bau noch stoppen.

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