Aus dem GERICHTSSAAL: Ein bockiger Pensionär Überwachungsvideo überführte 58-Jährigen
Aus dem GERICHTSSAAL Wegen Geringfügigkeit wurde das Verfahren gegen Wieland W.* (58) jüngst vom Amtsgericht eingestellt.
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Aus dem GERICHTSSAAL Wegen Geringfügigkeit wurde das Verfahren gegen Wieland W.* (58) jüngst vom Amtsgericht eingestellt. Der ehemalige Programmgestalter beim Rundfunk sollte eine Geldbuße von 600 Euro entrichten. Er wäre dann nicht vorbestraft, brauchte niemandem auf die Nase zu binden, dass er sich in der Vergangenheit wegen Unfallflucht vor Justitia verantworten musste. Auf Anraten seines Verteidigers stimmte der Potsdamer dieser Variante zu. Dann überlegte er es sich anders. „Wieso soll ich zahlen? Ich bin unschuldig!“, erklärte er jetzt bei der Neuauflage seines Prozesses. Die Anklage wirft ihm vor, am Nachmittag des 11. Dezember 2003 mit seinem Mercedes beim Ausparken aus der Tiefgarage des Weberparks mit einem VW kollidiert und einen Fremdschaden von 288 Euro verursacht zu haben. Obwohl Wieland W. den Crash bemerkt haben musste, entfernte er sich vom Unfallort. „Ich habe kein anderes Auto touchiert“, behauptet der Vorruheständler im Brustton der Überzeugung. Allerdings sei plötzlich jemand seitlich gegen seinen Pkw gesprungen. „Da es im Parkhaus dunkel und einsam ist, gebe ich in solchen Situationen grundsätzlich Gas.“ Dieser Jemand entpuppte sich als Kurierfahrer. Neugierig geworden schaute er dem Mercedes beim Ausparken aus der engen Lücke zu. „Nach meinem Dafürhalten konnte er das gar nicht in einem Rutsch schaffen. Aber er setzte zügig zurück. Da ratschte auch schon Blech gegen Blech“, so der Augenzeuge während der Verhandlung. „Ich trat dann auf das Auto des Angeklagten zu und forderte ihn auf, sich den Schaden anzusehen. Aber er fuhr schnurstracks los.“ Geistesgegenwärtig habe er das Kennzeichen des flüchtigen Gefährts auf einen Zettel notiert und an den im Frontbereich lädierten VW geklemmt. „Mein Auto war damals noch keine zwei Monate zugelassen“, berichtet Silke Sch. (27). „Es hatte bestimmt keinen Schaden, als ich es in der Tiefgarage abstellte.“ Die Software-Programmiererin ging zum Wachschutz, bat darum, die Videobänder der Überwachungskamera anschauen zu dürfen, identifizierte eindeutig Wieland W. als Unfallverursacher. „Später kam er zu mir nach Hause und wollte meinen VW sehen. Dann behauptete er, dass sei er nicht gewesen.“ Amtsrichterin Judith Janik kann es nicht fassen. „Sie sind extrem uneinsichtig“, rügt sie den Pensionär. „Das Video überführt Sie zweifelsfrei als Täter.“ Wieland W. wird wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt. „Und wenn ich nicht zahle?“, bockt der nunmehr Vorbestrafte. Dann drohe ihm letzten Endes eine Ersatzfreiheitsstrafe, betont die Vorsitzende ungerührt. (*Name von der Redaktion geändert.) Hoga
Hoga
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