zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Ein Faible für NVA-Uniformen

Kellerdiebe zu Haftstrafen verurteilt

Stand:

Vom Chef wegen schlechter Auftragslage entlassen, vom Amt mit der Zahlung von Arbeitslosengeld vermeintlich hingehalten: Seit Wochen stinksauer trafen sich Dachdecker Bodo B.* (33) und Zimmermann Christoph C.* (27) am 13. Januar zufällig beim Bäcker. Genauso zufällig – glaubt man den beiden Berlinern – reifte in ihren Köpfen der Plan, sich irgendwie Bares zu verschaffen. Ein Banküberfall kam nicht infrage, schließlich genoss Bodo B. nach sechs Jahren Haft gerade wieder die Freiheit, stand unter Bewährung. Kellereinbrüche müssten gehen, befand das Duo dennoch. Schließlich lagern hinter den Verschlägen mitunter Schätze, die sich prima verscherbeln lassen. Die Männer setzten sich ins Auto, fuhren nach Potsdam. Zwischen 11 und 12.30 Uhr hebelten sie sechs Kellertüren eines Mehrfamilienhauses in der Saarmunder Straße auf, stahlen ein Vermesssungsgerät und Uniformteile der ehemaligen Volkspolizei und der Nationalen Volksarmee, hinterließen der Wohnungsgenossenschaft einen Schaden von rund 500 Euro. In einem Keller in der Julius- Posener-Straße fanden die Berliner ebenfalls Militärisches, das ihr Interesse erregte, in einem Verschlag in der Paul-Neumann-Straße ein elektrisches Fahrrad mit einem Neuwert von 1200 Euro. Weit kamen die gekündigten Bauarbeiter mit ihrer Beute allerdings nicht. Aufmerksame Anwohner alarmierten die Polizei. Die nahm die beiden fest. Das Diebesgut konnte den rechtmäßigen Besitzern wiedergegeben werden.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Reinhild Ahle verurteilte Bodo B. – sein Sündenregister weist 16 Eintragungen auf, außer Mord und Totschlag ist so ziemlich alles vertreten – wegen dreifachen Diebstahls im besonders schweren Fall zu 16 Monaten Gefängnis. Komplize Christoph C. kam mit einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, davon. Er geriet in der Vergangenheit wegen Körperverletzung und versuchter Nötigung mit dem Gesetz in Konflikt.

„Die Angeklagten befanden sich in einer schwierigen finanziellen Situation. Das geht Tausenden anderen in unserem Land ebenso. Trotzdem gehen die nicht los und knacken Keller auf“, sagte Staatsanwalt Peter Mitschke. Von einer spontanen Idee könne keine Rede sein. „Sie haben sich das gemeinsam vorgenommen, sie haben gemeinsam gestohlen, sie haben das Diebesgut gemeinsam weggeschafft.“ Das sei planmäßiges Handeln gewesen.

„Die Angeklagten haben ein Geständnis abgelegt. Das ist allerdings nicht so viel wert, schließlich wurden sie auf frischer Tat gestellt“, resümierte Richterin Ahle. Das Diebesgut konnte zurückgegeben werden. Der entstandene Schaden an den Schlössern sei nicht immens hoch, zudem von der Gebäudeversicherung der Wohnungsgenossenschaft reguliert worden. Da das Gericht bei Bodo B. von keiner positiven Sozialprognose ausgehe, sei ein erneuter Aufenthalt hinter Gittern zwingend nötig.

Bodo B. ließ keinen Zweifel daran, dass er gegen diese Sanktion in Berufung gehen werde. Christoph C. akzeptierte sein Urteil, erklärte sich auch mit der Auflage einverstanden, den Schaden wiedergutzumachen. (*Namen geändert.) Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })