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Aus dem GERICHTSSAAL: Ein fataler Gefallen

Acht Monate auf Bewährung für Fahrt ohne „Pappe“

Stand:

Die Strafe klingt geharnischt: Acht Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Doch Marko M.* (26) ist ein notorischer Wiederholungstäter. Zum ersten Mal stand er 2005 wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrens ohne „Pappe“, Körperverletzung sowie Unfallflucht vor Gericht. Zwei Jahre später musste sich der Potsdamer wegen gefährlicher Körperverletzung sowie einer weiteren Fahrt ohne behördliche Genehmigung verantworten. Das kratzte Marko M. offenbar nicht. Er setzte sich erneut ans Steuer, wurde prompt von der Polizei erwischt und zum dritten Mal verurteilt.

Obwohl der junge Vater bis Juli 2008 unter Bewährung stand, wurde er am 30. Mai schon wieder rückfällig – „aus Freundschaft“, wie er dem Gericht mitteilte. Marko M. hatte einen Job als Beifahrer bei einer Getränke-Lieferfirma gefunden. Niemand wusste, dass er keine Fahrerlaubnis besitzt. Es fragte ihn wohl auch keiner danach. Und der Potsdamer sagte nichts. „Ein Kollege bat mich, schnell eine Kiste Alkohol zu einem guten Kunden zu bringen“, berichtete der Angeklagte. „Ich habe dummerweise zugesagt. Jetzt wissen alle im Betrieb, dass ich keine Fahrerlaubnis habe.“ Eigentlich – so der junge Mann – habe er sich zu jener Zeit gerade entschlossen, die Fahrschule zu besuchen, wolle es immer noch. „Aber das ist ja auch eine finanzielle Frage.“

„Es ist vor allem eine Sache der Führerscheinbehörde“, bremste der Richter die Initiative von Marko M. „Ob die Sie charakterlich geeignet hält, ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr zu führen, scheint fraglich.“ „So lange fasse ich kein Auto mehr an. Ich liebe meine Partnerin und mein Kind und will mir mein Leben nicht versauen“, beteuerte der Potsdamer.

„Ihre Familie gab es auch schon zur Tatzeit“, warf die Staatsanwältin ein. Sie sah keine günstige Sozialprognose für den Angeklagten, beantrage vier Monate Gefängnis. Verteidiger Mark Eplinius regte an, „noch mal ein Auge zuzudrücken. Mein Mandant hat zum ersten Mal in seinem Leben einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Fahrt ist lediglich wegen des Jobdrucks erfolgt“, stellte er klar. Der Richter befand allerdings, Marko M. habe aus Eitelkeit gehandelt. „Er wollte nicht preisgeben, dass er keine Fahrerlaubnis besitzt.“ Die ausgesprochene Bewährungsstrafe sei keine Gnade, sondern eine Chance für den Angeklagten. Er könne nun beweisen, dass es ihm mit seinen Vorsätzen ernst sei. „Drei Jahre sind eine lange Zeit. Werden Sie erneut straffällig, werden neben den acht Monaten auch noch die elf Monate aus Ihrer letzten Verurteilung vollstreckt“, gab er Marko M. mit auf den Weg. (*Name geändert.) Hoga

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