Landeshauptstadt: Ein Formfehler
Oberverwaltungsgericht kassiert Potsdamer Straßenreinigungssatzung wegen falscher Berechnung
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Erschrockene Gesichter in der Beigeordnetenriege, als gestern Abend bekannt wurde, dass die Gebührensatzung für die Straßenreinigung in Potsdam ungültig ist. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg habe die Satzung für nichtig erklärt, teilte eine Sprecherin am Mittwoch mit. Ein entsprechender Normenkontrollantrag eines Wohnungsbau-Unternehmens sei erfolgreich gewesen. Am Rande der gestrigen Stadtverordnetenversammlung bildete sich daraufhin ein Krisenstab aus der zuständigen Beigeordneten Elona Müller, dem Stadtkämmerer Burkhard Exner und der Rechtsamtsleiterin Karin Krusemark. Der gab kurze Zeit später Entwarnung: Es handele sich bei der Beanstandung nur um einen „formal juristischen Fehler“, sagte die Ordnungsbeigeordnete. Der ließe sich durch eine Textänderung „schnell heilen“, so Elona Müller. Über die geänderte Fassung müssten die Stadtverordneten dann allerdings noch einmal abstimmen. Die Gebührenhöhe aber bleibe, wie sie ist. Darüber informierte Müller auch in der Stadtverordnetenversammlung.
Die Satzung sieht den Angaben zufolge vor, dass die Straßenreinigungsgebühren nach dem sogenannten Frontmetermaßstab erhoben werden. Die Gebühren richten sich demnach nach der Länge, mit der ein Grundstück an eine Straße angrenzt oder der Straße zugewandt ist. Gegen die Zugrundelegung eines solchen Maßstabes habe das OVG keine prinzipiellen Bedenken, sagte die Sprecherin. Allerdings habe die brandenburgische Landeshauptstadt eine falsche Berechnungsgrundlage angewandt, als sie den Gebührensatz kalkuliert habe. Dies führe zur Unwirksamkeit des Gebührensatzes und damit der gesamten Satzung. Klage erhoben hatte der Bauverein stellvertretend für alle Wohnungsgenossenschaften der Stadt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bereits 2005 hatte es schon einmal Querelen wegen der Straßenreinigungssatzung gegeben. Damals hatte die Verwaltung die sogenannte Quadratmeterwurzel zur Gebührenberechnung zugrunde gelegt. Nach Bürgerprotesten kehrte die Stadt ein Jahr später wieder zum Frontmeter zurück. NIK mit ddp
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