Aus dem GERICHTSSAAL: Ein Freispruch liegt in der Luft
Angeklagter: Keine Nachricht über das zweite Fahrverbot bekommen
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Aus dem GERICHTSSAALAngeklagter: Keine Nachricht über das zweite Fahrverbot bekommen Tobias T. * (32) gibt seinem Fiat gern die Sporen. Oft – zu oft – wurde der Industrieelektroniker bislang „geblitzt“. Meist überschritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um rund 30 Stundenkilometer. Sein Konto in der Flensburger Verkehrssünderkartei wuchs mittlerweile auf 10 Punkte. Am 13. März 2004 wurde dem Hobby-Rennfahrer die „Pappe“ deshalb für einen Monat entzogen. Tobias T. fand sich damit ab, sein Auto für diese Zeit stehen lassen zu müssen. Was er angeblich nicht wusste: Ein zweites vierwöchiges Fahrverbot sollte sich anschließen. „Darüber habe ich keinerlei Information von der Behörde bekommen“, betont der Potsdamer vor dem Amtsgericht. Deshalb fühle er sich auch zu Unrecht des Fahrens ohne Erlaubnis beschuldigt. „Als ich den Führerschein am 13. März in amtliche Verwahrung gegeben habe, sagte man mir, er würde mir nach vier Wochen wieder zugeschickt “, so Tobias T. Wenig später habe er ein Schreiben erhalten, das u. a. besagte, falls die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Ablauf dieser Frist noch nicht bei ihm eingetroffen sei, würde dieser Brief als Legitimation gelten. „Obwohl ich den Führerschein tatsächlich noch nicht in den Händen hatte, ging ich davon aus, seit dem 13. April wieder am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen“, berichtet der Angeklagte. „Ich hatte ja das amtliche Schreiben dabei.“ Deshalb sei er äußerst verwundert gewesen, von der Polizei am 16. April 2004 bezichtigt worden zu sein, unrechtmäßig am Steuer seines Kleinwagens zu sitzen. „Ich hatte bis dahin wirklich keine Nachricht von der Führerscheinstelle erhalten, dass sich das zweite Fahrverbot nahtlos anschließt“, beteuert der Junggeselle. Den entscheidenden Brief habe er erst nach der Polizeikontrolle in seinem Briefkasten gefunden. „Die Beamten wussten also eher als ich darüber Bescheid“, resümiert Tobias T. „Wenn Sie von dem zweiten Verbot bei der Polizeikontrolle tatsächlich keine Kenntnis hatten, ist das eine ganz andere Geschichte“, stellt Amtsrichter Wolfgang Peters klar. Es sei nun an der Führerscheinstelle, Auskunft darüber zu erteilen, was da schiefgelaufen sei. „Falls sich die Angelegenheit wirklich so verhält, wie Sie uns heute bekundet haben, sind Sie zweifellos freizusprechen.“ Das Gericht setzt das Verfahren bis zur Klärung der Sache aus. (*Name geändert) Hoga
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