Links und rechts der Langen Brücke: Ein Kompromiss ist möglich
Michael Erbach glaubt weiterhin an einen Uferpark am Griebnitzsee samt Uferweg – als Ergebnis von Verhandlungen
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Die juristische Auseinandersetzung um den Uferstreifen am Griebnitzsee hat einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Denn das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom Donnerstag ist von besonderer Bedeutung. Die acht Grundstücksbesitzer, die sich gegen die Rechtsposition der Stadt bezüglich der Betretungsrechte durchsetzen konnten, haben das Recht, den Uferweg auf ihren Grundstücken zu schließen. Das ist eine völlig neue Qualität. Erstmals hat die Stadt keinerlei Handhabe, einen solchen Schritt zu verhindern. Deshalb auch die Appelle von Potsdamer Politikern an die Vernunft der Grundstückseigner. Dass der Uferweg gestern frei war und vorerst wohl auch öffentlich bleiben wird, hat seine Bewandtnis. Derzeit haben die Anrainer mit Sicherheit kein Interesse an einer Eskalation, wie sie beispielsweise mit dem Einsatz von Wachleuten zum Absperren des Uferwegs eintreten würde. Zuallererst herrscht bei ihnen Genugtuung darüber, dass sich ihre Rechtsauffassung durchsetzte. Das Urteil war eindeutig: Der Uferbereich der acht Grundstücke samt Weg ist Privatgelände – die öffentliche Nutzung des Weges nunmehr ein Akt der Duldung durch die Eigentümer. Das stärkt die Position der Eigentümer für Verhandlungen. Denn es bleibt der Stadt nichts anderes, als sich mit den Grundstückseigentümern an einen Tisch zu setzen – nunmehr auf gleicher Augenhöhe. Alle Erklärungen der siegreichen Anrainer nach dem Urteil weisen darauf hin, dass das große Ziel der Stadt, nämlich den öffentlichen Uferweg für die Bevölkerung zu erhalten, möglich ist. Doch sind auch Bedingungen dafür längst bekannt: So fordern Grundstückseigner unter anderem in den Nachtzeiten ein Betretungsverbot für den Uferbereich. Dass Grünanlagen während der Nacht gesperrt sind, ist nichts Neues für Potsdam: auf der Freundschaftsinsel wird dies seit Jahren praktiziert. Mit dem Urteil, das die Eigentümerrechte der Anlieger stärkt, bekommt der Sicherheitsaspekt zudem eine andere Bedeutung. Also könnte die Diskussion über ein nächtliches Betretungsverbot ein erster Ansatz für einen Kompromiss sein. Doch es gibt noch viel mehr offene Fragen. So muss geklärt werden, wer für die Verkehrssicherheit auf einem öffentlichenUferweg zuständig ist, ob und wie Rad fahren erlaubt sein wird oder inwieweit Wünschen nach baulichen Veränderungen am Ufer entsprochen werden kann. Ein Kompromiss, das steht fest, ist möglich. Am Ende eines noch langen Weges könnte am Ufer des Griebnitzsees ein Uferpark mit einem öffentlichen Weg entstehen. Es wird kein durchgängiger Park sein, denn noch mehr Anlieger als jetzt werden ihre Uferstreifen privat nutzen können. Es wird vielleicht noch mehr Steganlagen und Bootshäuser geben, aber auch eine Abgrenzung der Gärten, die den Blick der Potsdamer auf den schönen Griebnitzsee ermöglicht. Wenn es gelänge, in diesem Prozess ohne Enteignungen auszukommen, wäre allen geholfen. Denn eine Verschärfung der Auseinandersetzung könnte auch zur Trotzreaktion führen. Dann könnte es tatsächlich dazu kommen, dass der Uferweg am Griebnitzsee über Jahre versperrt ist. Das will derzeit keiner. Dabei sollte es auch bleiben.
Michael Erbach
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