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Landeshauptstadt: Ein Leben in Saus und Braus

Vorbestrafter Scheckbetrüger schlug erneut zu/Drei Jahre Bewährung und 500 Sozialstunden

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Vorbestrafter Scheckbetrüger schlug erneut zu/Drei Jahre Bewährung und 500 Sozialstunden Von Gabriele Hohenstein Guido G.* (25) lebte jahrelang in Saus und Braus. Nur das Beste und Teuerste war gut genug für den gelernten Metzger. Da er in seinem Beruf nicht genug verdiente, ging er als Zeitsoldat zum Militär. Anfangs stimmte das Geld, dann stiegen die Bedürfnisse des Potsdamers. Er machte Schulden. Seine Gläubiger mahnten. Guido warf diesbezügliche Schreiben einfach in den Müll, verlegte sich auf Scheckbetrug. Das klappte eine Weile. Als die Sache aufflog, wurde der Gernegroß in Unehren aus der Bundeswehr entlassen. Guido G. fand keine neue Arbeit. Er zahlte keine Miete mehr, verlor die Wohnung. „Ich lebte eine Weile im Auto und dachte schon an Selbstmord“, berichtet der in Schlips und Kragen Gewandete vor Gericht. Hier muss er sich jetzt erneut wegen Betruges sowie Urkundenfälschung verantworten. Zwischen dem 29. Juli und dem 7. Oktober 2002 – so die Anklage – soll er sich „durch 13 selbstständige Handlungen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft“ haben. Auf gut deutsch bedeutet das, Lebemann Guido besorgte sich Überweisungsträger diverser Institutionen, gab seine Kontonummer oder die seines Bruders an, setzte Summen zwischen 3000 und 1000 Euro ein, unterschrieb mit Phantasienamen und wartete, dass die Geldquelle sprudelte. Das funktionierte in den meisten Fällen. Allerdings bemerkten die geprellten Unternehmen die Fehlleitung in der Regel bald, buchten die Beträge zurück. Zudem soll der wegen mehrfachen Betruges, Beleidigung, Nötigung und Fahrens ohne Genehmigung Vorbestrafte einen 800 Euro teuren Camcorder mit einem ungedeckten Scheck bezahlt haben. „Ich habe nicht an die Konsequenzen gedacht“, gesteht Guido G. zerknirscht. Den Camcorder habe er umgehend verkauft. Ein Audi, den er von dem ergaunerten Geld erwarb, sollte ebenfalls in klingende Münze verwandelt werden, wurde vorher allerdings vom Autohaus beschlagnahmt. „Und wieso haben Sie Ihren Bruder an den Fischzügen teilhaben lassen“, fragt die Richterin. „Der wollte auch im Wohlstand leben“, so der Angeklagte. Mittlerweile habe er der Freundin gebeichtet, nicht wirklich reich zu sein. Sie stehe trotzdem weiter zu ihm. Der Bruder habe sich allerdings von ihm abgewandt, als er reinen Tisch machen wollte, erzählt Guido G. Inzwischen arbeite er als Zimmereihelfer, habe sich einer Schuldnerberatung anvertraut, zahle die inzwischen aufgelaufenen Verbindlichkeiten von rund 25 000 Euro ratenweise zurück. . Die Vorsitzende befindet, bei dem Angeklagten seien Hopfen und Malz noch nicht verloren. Er bemühe sich redlich, sein Leben endlich in den Griff zu bekommen. Obwohl einschlägig vorbestraft, solle er noch eine Chance erhalten. Das Urteil: 20 Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu dreijähriger Bewährung, 500 Stunden gemeinnützige Arbeit. (*Name von der Redaktion geändert.)

Gabriele Hohenstein

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