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Aus dem GERICHTSSAAL: Ein Messerstich ins Bein des Kumpels

„Männer“ feierten Männertag, dann war das Bier alle / 14 Monate auf Bewährung

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Aus dem GERICHTSSAAL„Männer“ feierten Männertag, dann war das Bier alle / 14 Monate auf Bewährung „Ein bisschen höher, und Sie säßen heute vielleicht wegen Mordes oder Mordversuchs vor dem Landgericht“, stellt die Vorsitzende des Jugendschöffengerichts mit ernster Miene klar. Benito B.* (19) mit dem Kindergesicht schaut zu Boden. Der Lehrling stach am Himmelfahrtstag aus Wut einem Kumpel mit dem Messer ins Bein, weil dieser kein Bier mehr holen wollte. Der Verletzte kam mit dem Schrecken und einer kleinen Narbe davon. Die Jugendlichen, die eigentlich schon Männer sein wollten, trafen sich am 21. Mai 2004 auf einem Sportplatz in der Waldstadt. Der Gerstensaft floss in Strömen, die Stimmung war gut. Irgendwann ging der flüssige Spaßmacher allerdings zur Neige. Keiner hatte Geld und Lust, für Nachschub zu sorgen. Benito, der außerdem einen Joint geraucht hatte, fragte Falko, ob er nicht irgendwo noch Alkohol auftreiben könne. Falko forderte Benito auf, nach Hause schlafen zu gehen, da er seiner Meinung nach ziemlich hinüber war. Ein Wort gab das andere. Schließlich trollte sich Benito. In seiner Wohnung lag das Käsemesser. Ohne zu überlegen steckte es sich der junge Mann in seinen Hosenbund, ging danach erneut zu den Kumpels. Und wieder war es Falko, der den Unmut von Benito erregte. Erst schubsten sie sich, dann stach Letzterer zu. „Ich glaube nicht, dass er mich umbringen wollte“, versichert Falko F.* (17) treuherzig im Zeugenstand. „Ich denke, er wollte mich mit dem Messer nur einschüchtern.“ Eigentlich habe er den Stich überhaupt nicht bemerkt, sich nur später über das Blut an seinem Bein gewundert. Die Freunde riefen Polizei und Notarzt. In der Rettungsstelle wurde dem Schüler dann eine zwei Zentimeter tiefe Stichverletzung oberhalb des rechten Knies attestiert. „Der Messerstich ins Bein seines Kumpels war ein Schock für Benito“, betont der Bewährungshelfer des wegen gefährlicher Körperverletzung Angeklagten. Sein Proband – bereits mehrfach wegen Attacken gegen Leib und Leben vorbestraft, aber auch wegen Diebstahls, gemeinschaftlicher Sachbeschädigung sowie unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln – habe eine sehr geringe Toleranzschwelle. Benito nehme seit zwei Wochen an einem auf sechs Monate anberaumten Antiaggressionstraining teil und habe ihm versichert, nie wieder einen Menschen verletzen zu wollen. Es sei die hochexplosive Mischung von Drogen und Alkohol gewesen, die Benito ausrasten ließ, glaubt der Staatsanwalt und beantragt 14 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Gericht stimmt dem zu. Außerdem muss der Angeklagte 150 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zahlen. (*Namen geändert.) Hoga

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