Landeshauptstadt: Ein ominöses Päckchen
Drogenversteck durch Observation aufgedeckt / Gericht spricht Bewährungsstrafe aus
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Drogenversteck durch Observation aufgedeckt / Gericht spricht Bewährungsstrafe aus AUS DEM GERICHTSSAAL Von Gabriele Hohenstein Eigentlich wollte Marcel D. (29) während der Geburt seines Sohnes dabei sein. Doch statt seiner Freundin im Kreißsaal beizustehen, saß er wohlverwahrt in einer Gefängniszelle – ein Ort, an den er nie wieder zurückkehren möchte. Auch Tom S. (23) und Markus K. (30) denken nicht gern an die Zeit ihrer mehrmonatigen Untersuchungshaft zurück. Das Trio stand im Verdacht, mit Drogen zu dealen. Die Polizei war ihm bereits auf den Fersen, und am 5. April dieses Jahres schlugen die Ermittler zu. Jetzt mussten sich die Männer wegen Besitzes beziehungsweise Handelns mit Betäubungsmitteln vor dem Schöffengericht verantworten. Er habe sich in Berlin Kokain für den Eigenbedarf besorgt, erzählt Marcel D. Da er den „Stoff“ billiger erhalten sollte, wenn er ein Kilo Haschisch dazu nähme, habe er nicht lange überlegt. „Es gab aber keinen Plan, was damit passieren sollte“, will der zu jener Zeit Drogenabhängige dem Gericht weismachen, hat damit allerdings kein Glück. Auf dem Rückweg habe ihn eine Autopanne ereilt. Da sei ihm die Idee gekommen, die heiße Fracht bei seinem Kumpel Markus K. zwischenzulagern. Später habe er Tom gebeten, dort „ein Päckchen“ für ihn abzuholen. Tom S. – vorbestraft und unter Bewährung stehend – betont: „Ich hatte keine Ahnung, was in dem Paket drin war.“ Seine Verteidigerin ergänzt, mit Sicherheit hätte ihr Mandant von seinem Kurierdienst Abstand genommen, wäre ihm der Inhalt der Fracht bewusst gewesen. „Tom S. wurde drei Tage zuvor vom Jugendgericht auf Bewährung verurteilt. Durch eine neue Straftat hätte er deren Widerruf riskiert.“ Zudem – so die Anwältin – sei ihm für seine Dienstleistung kein Gewinn zugesagt worden. Er sei deshalb freizusprechen. Der Rechtsbeistand von Markus K. versucht alles, die Schuld des Angeklagten kleinzureden. „Er hat erst am 5. April erfahren, was in seinem Schuppen deponiert wurde.“ Man müsse daher von einem „aufgedrängten Besitz an Rauschgift“ ausgehen, der strafrechtlich nicht relevant sei. Wofür sein Mandant zur Rechenschaft gezogen werden könne, seien die bei der Hausdurchsuchung gefundenen drei Gramm Kokain. „Eine Geldstrafe ist dafür ausreichend“, betont der Anwalt. In diesem Punkt folgt das Schöffengericht der Argumentation der Verteidigung. Markus K. muss 60 Tagessätze zu je 30 Euro zahlen, die durch die verbüßte Untersuchungshaft als getilgt gelten. Tom S. erhält eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zu dreijähriger Bewährung. Marcel D. – er befindet sich derzeit in Therapie, um clean zu werden – wird zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Auch er muss sich drei Jahre bewähren.
Gabriele Hohenstein
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