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Aus dem GERICHTSSAAL: Ein schlagkräftiger Bruder Anklage betont Interesse an der Strafverfolgung

Aus dem GERICHTSSAAL Die Staatsanwaltschaft betont das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Gewalt in der Familie dürfe nicht unter den Teppich gekehrt werden, so die Vertreterin der Ermittlungsbehörde.

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Aus dem GERICHTSSAAL Die Staatsanwaltschaft betont das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Gewalt in der Familie dürfe nicht unter den Teppich gekehrt werden, so die Vertreterin der Ermittlungsbehörde. Auch einem offensichtlich schlagkräftigen Bruder müsse mit einer entsprechenden Sanktion Einhalt geboten werden. Cornelius C.* (28) auf der Anklagebank grinst. Dem laut eigener Aussage freiberuflichen Drehbuchautor wird vorgeworfen, seinen jüngeren Halbbruder Christoph am 4. November 2004 mehrfach brutal mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Der bislang glücklose Schriftsteller sieht sich allerdings als Opfer misslicher Umstände. So müsse er mit dem 17-Jährigen ein Zimmer der Plattenbauwohnung Am Stern teilen. „Ich wollte mich einem künstlerischen Projekt widmen. Aber Christoph provozierte mich ständig“, berichtet der wegen gefährlicher Körperverletzung Angeklagte. „Erst rangelten wir, dann schlug er auf mich ein. In diesem Moment sei der Hund der Familie über ihn hergefallen, habe ihn ins linke Knie gebissen. „Ich habe die kaputte Hose mit. Wollen Sie sie sehen?“, fragt der Künstler den Amtsrichter. Der legt keinen Wert darauf, ruft statt dessen Christoph in den Zeugenstand. Der Unterschied zwischen den Halbbrüdern könnte kaum größer sein. Der Jüngere ist klein und schmächtig, wirkt deutlich jünger als 17. Auf seinen älteren Bruder hat er allerdings einen mächtigen Rochus. „Cornelius denkt, er ist Gott. Er ist sehr egozentrisch. Dauernd muss ich ihn bedienen.“ Weigere er sich, setze es Prügel. „Der hat mich schon oft geschlagen. Ich darf auch keine Musik hören, weil er davon Kopfschmerzen bekommt.“ Leider könne die Mutter nicht Tacheles reden, da sie medikamentenabhängig sei und kaum etwas von den Zuständen in der Wohnung mitbekomme, erzählt der Abiturient. An jenem Novembertag habe er im Zimmer der Schwester etwas für die Schule erledigt. „Dazu brachte ich Kleber. Der war in meinem Zimmer.“ Kaum habe er dessen Tür geöffnet, sei Cornelius ausgerastet und habe wie ein Wilder auf ihn eingeboxt. „Er stieß mich gegen ein CD-Regal. Das ging dadurch kaputt. Der Hund war übrigens nicht im Spiel“, betont der Abiturient. „Ich weiß nicht, ob das Gericht der richtige Ort ist einen Bruderstreit zu schlichten“, stöhnt der Vorsitzende und argwöhnt, ein Urteil würde die Kluft zwischen Cornelius und Christoph nur noch weiter vertiefen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft indes sieht keinen Raum für einen Freispruch. Das Gericht stellt das Verfahren gegen Cornelius C. gegen Zahlung einer Geldbuße von 50 Euro an die Opferhilfe des Landes Brandenburg ein. (*Namen geändert.) Hoga

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