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Aus dem GERICHTSSAAL: Ein schlechter Rat vom Rechtsanwalt

Anklage: Anstiftung zur falschen Versicherung an Eides statt/6000 Euro Strafe

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Aus dem GERICHTSSAALAnklage: Anstiftung zur falschen Versicherung an Eides statt/6000 Euro Strafe Normalerweise kassiert ein Rechtsanwalt nicht schlecht dafür, dass er seine Mandanten im Sinne Justitias berät. Dass einem Juristen sein eigener Rat auf die Füße fällt, er deshalb vom Gericht gar mit einer saftigen Geldstrafe sanktioniert wird, dürfte eher die Ausnahme sein. Manuela M.* (37) hatte Angst vor ihrem pöbelnden und sie prügelnden Lebensgefährten. Im Frühjahr vorigen Jahres versicherte die Ingenieurin beim Amtsgericht deshalb an Eides statt, sie fürchte um ihre weitere körperliche Unversehrtheit und stellte den Antrag, dem Mann per einstweiliger Verfügung das Betreten des gemeinsamen Hauses zu untersagen. Eine Rechtspflegerin formulierte das Ansinnen der Potsdamerin. Wenig später beschied das Familiengericht, es solle zuerst eine Anhörung der beiden Beteiligten erfolgen. Danach würde eine Entscheidung ergehen. Kurze Zeit danach suchte Manuela M. ihren Rechtsanwalt Benno B. auf, um ihn in anderer Sache zu konsultieren. Im Verlaufe des Termins kam die Sprache auf ihre verfahrene private Situation. Der Anwalt soll ihr daraufhin empfohlen haben, einen zweiten Antrag zu stellen, dessen Formulierung er übernehmen würde. Und genau das hätte er nicht tun dürfen, da „diese Sache bereits gerichtsanhängig war und noch keine abschließende Entscheidung getroffen wurde.“ (Originalton Staatsanwalt bei der Verhandlung.) „Ich dachte, mein Anwalt würde schon wissen, was richtig ist“, versicherte Manuela M. jetzt im Zeugenstand. „Mir war es wichtig, die einstweilige Verfügung so schnell wie möglich zu bekommen.“ Dass es rechtswidrig sei, denselben Sachverhalt noch einmal vorzutragen, ohne die avisierte Anhörung abzuwarten, sei ihr nicht klar gewesen. Benno B.* (46) auf der Anklagebank hätte es jedoch besser wissen müssen. Der Volljurist wollte sich zum Vorwurf der Anstiftung zur falschen Versicherung an Eides statt nicht äußern. Auch zu seinen persönlichen Verhältnissen machte er keine Angaben. Der Bundeszentralregisterauszug des Rechtsgelehrten weist eine Vorstrafe wegen Körperverletzung und Beleidigung auf. „Mein Mandant wollte Schadenbegrenzung betreiben“, warf der Verteidiger ein. „Es war Karfreitag, als Manuela M. in seiner Kanzlei erschien. Sie hatte Angst, dass ihr gewalttätiger Ex-Partner über Ostern ins Haus eindringt.“ Dies ändere nichts am Tatvorwurf, stellte Amtsrichter Francois Eckardt klar. Das Urteil: 6000 Euro Geldstrafe. (*Namen geändert.) hoga

hoga

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