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Aus dem GERICHTSSAAL: Ein „schwerer Junge“

Trotz Bewährung zurück in den Maßregelvollzug

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Über und über tätowiert, sogar im Gesicht, entspricht Georg G.* (50) voll dem Klischee vom „schweren Jungen“. Und er ist auch einer. Bis auf Mord hat der gelernte Elektromonteur so ziemlich alles auf dem Kerbholz. Er scheint aggressiv und gewalttätig, saß mehrfach im Gefängnis. Allerdings liegt die letzte Verurteilung wegen Totschlags schon einige Jahre zurück. Damals wurde der Alkoholiker vom Landgericht in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Mitte 2003 öffnete sich das Tor zur Freiheit wieder. Drei Jahre schaffte der Potsdamer es, straffrei zu leben. Dann startete er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft einen erneuten Beutezug und musste wieder in die geschlossene Klinik.

Jetzt sitzt Georg G. wegen dieser Diebstähle, die er zwischen Mai und Oktober 2006 begangen haben soll, auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Schnell wird klar, der Mann mit den ungepflegten Haaren, sieht sich als Opfer äußerer Umstände. Wortgewandt schildert er, dass er am 15. Juni bei „Kaufland“ Kassler, Hühnchen, Käse und andere Lebensmittel im Gesamtwert von rund 28 Euro schon noch bezahlt hätte, wäre ihm der Detektiv nicht zuvorgekommen. Vom Hausverbot, das ihm daraufhin ausgesprochen wurde, will der Angeklagte nichts gewusst haben. „Sonst wäre ich doch am 25. Oktober nicht wieder dort hingegangen“, versichert er. Da wurde Georg G. mit vier Tetrapacks unbezahlten Billigweins in seinem Beutel erwischt, soll sich bei der Festnahme äußerst rabiat gebärdet haben. „Der Wein gehörte meinem Kumpel. Den hatte er vorher woanders gekauft“, macht er dem Gericht weis. Folgt man den Angaben des Angeklagten, erleichterte er auch den schwerbehinderten Klaus K.* (45) aus Potsdam-West, bei dem er eine Zeitlang wohnte, im August 2006 nicht um rund 70 Euro. „Ich habe eingekauft, die Wohnung geputzt und gekocht. Wir haben auch zusammen getrunken“, räumt der Alkoholkranke ein. Da sich die Zechgelage häuften, habe die betagte Mutter von Klaus K. darauf bestanden, dass er seine Sachen packe und verschwinde, so Georg G. Außer persönlichen Dingen habe er bei seinem Auszug nichts mitgenommen. Den Diebstahl von 120 Euro aus der Wohnung eines Brandenburgers bestreitet der vielfach Vorbestrafte ebenso wie die Wegnahme des Handys seiner einstigen Lebensgefährtin im Oktober 2006. „Die war sowieso schusselig. Und wenn sie besoffen war, hat sie ihre Sachen erst recht überall liegen lassen.“

Staatsanwaltschaft und Gericht glauben Georg G. nicht, verurteilen ihn zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Die Handschellen klicken dennoch. Schließlich muss er zurück in den Maßregelvollzug. (*Namen geändert.) Hoga

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