Aus dem GERICHTSSAAL: Ein sehr spätes Geständnis
Anschauen des Videos der Überwachungskamera überflüssig / Geldstrafe
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Aus dem GERICHTSSAALAnschauen des Videos der Überwachungskamera überflüssig / Geldstrafe Überraschende Wendung zu Beginn des zweiten Prozesstages: „Ja, ich habe das Geld gestohlen“, bekannte Karin K.* (48) gestern freimütig. Das späte Geständnis ersparte dem Gericht das Anschauen des Videobandes der Überwachungskamera, das den Griff in die Ladenkasse dokumentieren soll. Strafmildernd wurde es nun allerdings nicht mehr gewertet. Die inzwischen arbeitslose Fleischverkäuferin muss eine Geldstrafe von 450 Euro zahlen. Am 19. Oktober schwor die Mutter mehrerer erwachsener Kinder noch Stein und Bein, sie sitze zu Unrecht auf der Anklagebank. Mit Mafia-Methoden sei ihr im Januar vom Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma ein Schuldanerkenntnis abgepresst worden, das jeglicher Grundlage entbehre. Anschließend habe ihr der Security-Mann die Kündigung diktiert (PNN berichteten). Die ehemalige Arbeitgeberin von Karin K. hegte den Verdacht, ihre Kollegin bediene sich regelmäßig aus der Ladenkasse. Schon einmal machte die Frau lange Finger. Damals ließ die Chefin Gnade vor Recht ergehen. Schließlich war die Verkäuferin im Team anerkannt. Zudem wusste die Geschäftsinhaberin, dass der Ehemann von Karin K. zu Gewalttätigkeiten neigte, wurde zu Hause das Geld knapp. „Sie erschien manchmal mit blauen Flecken an den Oberarmen zur Arbeit.“ Die ertappte Diebin beteuerte hoch und heilig, sich nie wieder an fremdem Eigentum zu vergreifen. Als über einen längeren Zeitraum erneut Geldbeträge in der Kasse fehlten, wollte es die Inhaberin der kleinen Fleischerei genau wissen. Sie beauftragte eine Detektei, die eine Überwachungsanlage installierte. Auf dem vom Security-Personal nach der einwöchigen Aufzeichnung ausgewerteten Endlos-Band soll eindeutig zu sehen sein, dass sich Karin K. am 27. und 29. Januar 2004 insgesamt 40 Euro in die Kitteltasche steckt. „Wir haben sie anschließend zur Rede gestellt“, berichtete die Geschäftsfrau im Zeugenstand. „Sie hat da auch sehr schnell zugegeben, das Geld aus finanzieller Not genommen zu haben.“ Sie hätte sich gewünscht, dass sich ihr Verdacht nicht bestätigen würde, so die Unternehmerin. „Ich habe ihr eine zweite Chance geboten. Die hat sie leider verspielt.“ Karin K. habe ihre Kündigung selbst geschrieben. Sie sei weder erpresst noch zum Verfassen eines Schuldanerkenntnisses genötigt worden. (* Name von der Redaktion geändert.) Hoga
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