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Aus dem GERICHTSSAAL: Ein Umschlag mit gestohlenen Dokumenten

Die Blanko-Papiere sollten gewinnbringend weiterveräußert werden

Stand:

Aus dem GERICHTSSAALDie Blanko-Papiere sollten gewinnbringend weiterveräußert werden Da Marcel M.* (28) geständig war, wurde es ein kurzer Prozess vor dem Schöffengericht. An dessen Ende stand allerdings eine Freiheitsstrafe wegen Hehlerei. Die Anklage war ursprünglich von gewerbsmäßigem Handeln ausgegangen. Dass der Potsdamer damit seinen Lebensunterhalt auf längere Zeit bestreiten wollte, ließ sich nach Abschluss der Beweisaufnahme nicht mehr aufrechterhalten. Ein Bekannter habe ihm Anfang des Jahres 2001 einen Umschlag mit den Worten „Schau mal, ob du damit etwas anfangen kannst!“ überreicht. „Mein Bekannter wusste, dass ich vorbestraft bin.“ In dem Kuvert hätten sich diverse Blanko-Dokumente, darunter ein in der Stadtverwaltung gestohlener Reisepass und ein Personalausweis, eine aus den Räumen der Ausländerbehörde entwendete Aufenthaltsgestattung, eine Aufenthaltsbefugnis und ein Ausweis-Ersatz sowie ein Kinderausweis – er wurde im Einwohnermeldeamt Ludwigsfelde geklaut - befunden, berichtete Marcel M. 4000 Euro hätten die Blanko-Papiere, mit denen höchstwahrscheinlich weitere Straftaten geplant waren, bringen sollen. Doch der Interessent, dem er die Sachen anbot, wollte sie nicht haben. „Ich muss den Umschlag dann in seinem Auto vergessen haben, als er mich nach Babelsberg mitgenommen hat“, vermutete Marcel M. Der Mann brachte die Dokumente zur Polizei und setzte Justitias Mühlen in Bewegung. „Ich habe ja versucht, den Brief von ihm wiederzubekommen, um die Sache selbst ins Reine zu bringen“, so der Potsdamer. Aber der vermeintliche Interessent sei für ihn plötzlich nicht mehr greifbar gewesen. Und der ursprüngliche Besitzer der Papiere drängte darauf, sein Geld zu bekommen. „Warum haben Sie den Umschlag überhaupt angenommen?“ , fragte der Staatsanwalt. Marcel M. – vorbelastet wegen gemeinschaftlicher Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe – erklärte freimütig: „Aus Neugier.“ Der Anklagevertreter hielt dagegen: „Wenn man geklaute Papiere entgegennimmt, um sie weiterzuveräußern, befindet man sich ganz schnell im Bereich der Hehlerei.“ Er plädierte dafür, den Kleinunternehmer mit einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung zu sanktionieren. Das Gericht urteilte ebenso, legte die Bewährung auf drei Jahre fest. (*Name geändert.) Hoga

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